Katholische Kirche St. Konrad Bettenhausen
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Kirchliche Nachrichten vom 14.03. bis 23.03.2025

KGR-Wahl am 29./30. März 2025 In der Zwischenzeit sollten Ihnen Wahlunterlagen zugegangen sein. Sollte dies bei jemandem nicht der Fall sein,...
Foto: Wedding

KGR-Wahl am 29./30. März 2025

In der Zwischenzeit sollten Ihnen Wahlunterlagen zugegangen sein.

Sollte dies bei jemandem nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte auf dem Pfarrbüro in Leinstetten. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten hier wohnen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:
Wahl ohne Bindung: Es sind noch weitere Personen der Gemeinde wählbar.

1. Briefwahl
Füllen Sie Ihren Stimmzettel in aller Ruhe persönlich aus. Einen Wegweiser zur Briefwahl finden Sie in Ihren Briefwahlunterlagen.

Ihr Wahlbrief muss spätestens am 29.03.2025 vor Schließung des Wahllokals um 19:30 Uhr beim Wahlausschuss eingetroffen sein.

Die Wahlunterlagen können auch an der Kirche sowie bei Herrn Stefan Alt im Briefkasten eingeworfen werden.


2. Wahlraum
Alternativ können Sie Ihre Stimme auch im Wahlraum abgeben: Bringen Sie dazu bitte die Wahlbenachrichtigung, den Stimmzettel und Ihren Personalausweis mit.
Im Wahlraum falten Sie nach der Stimmabgabe den Stimmzettel mit der Schriftseite nach innen und geben ihn ohne Umschlag in die Wahlurne.


Werkstr. 3, 72175 Bettenhausen, alter Schulsaal, Samstag, 29.03.2025, 17:30 – 19:30 Uhr.

Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
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Ausgabe 12/2025

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