Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt: „Möchten pflegende Angehörige – in der Regel sind das meist Privatpersonen aus dem familiären Umfeld – beispielsweise im Sommer, für einige Tage in den Urlaub fahren oder sind diese beispielsweise infolge einer eigenen Erkrankung oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, so übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“, sagt Lore Hillenbrand, Pflegedienstleiterin (PDL) der Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V.
Wesentliche Voraussetzungen auf einen Blick:
Und: Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der entsprechenden Pflegeversicherung gestellt werden. „Gern beraten wir Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen über die individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern“, sagt Lore Hillenbrand. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gern Ihren Anruf entgegen, Telefon: 06227 / 899 445 - 0. (rio)