Kirchliche Sozialstation Walldorf - St. Leon-Rot e. V.
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Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. unterstützt pflegende Angehörige mit Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt: „Möchten pflegende...
Sie sind pflegender Angehöriger und wünschen sich ein paar Stunden Freizeit oder wollen einen privaten Termin wahrnehmen? Sind Sie selbst erkrankt und müssen dringend zum Arzt? Sie wollen für einige Tage in den Urlaub fahren oder benötigen eine kurze Auszeit? Die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. unterstützt pflegende Angehörige mit Verhinderungspflege. Gerne beraten wir Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen über die individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern, Tel.: 06227 899 445 - 0
Sie sind pflegender Angehöriger und wünschen sich ein paar Stunden Freizeit oder wollen einen privaten Termin wahrnehmen? Sind Sie selbst erkrankt und müssen dringend zum Arzt? Sie wollen für einige Tage in den Urlaub fahren oder benötigen eine kurze Auszeit? Die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. unterstützt pflegende Angehörige mit Verhinderungspflege. Gerne beraten wir Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen über die individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern, Tel.: 06227 899 445 - 0Foto: rio

Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt: „Möchten pflegende Angehörige – in der Regel sind das meist Privatpersonen aus dem familiären Umfeld – beispielsweise im Sommer, für einige Tage in den Urlaub fahren oder sind diese beispielsweise infolge einer eigenen Erkrankung oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, so übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“, sagt Lore Hillenbrand, Pflegedienstleiterin (PDL) der Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V.

Wesentliche Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Die Pflegekasse trägt ab Pflegegrad II bei einer Verhinderungspflege oder einer Kurzzeitpflege auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer erwerbsmäßigen Ersatzpflege in Höhe von jeweils bis zu 1612 Euro je Kalenderjahr. (Stand 2024, BMG)
  • Bei einer Koppelung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden im Jahr maximal 2418 Euro an Kosten übernommen. Dies kommt laut BMG insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten. (Stand 2024, BMG).
  • Die Pflegeperson muss zudem bereits mindestens sechs Monate vor Eintritt der Verhinderung den Pflegebedürftigen häuslich gepflegt haben.

Und: Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der entsprechenden Pflegeversicherung gestellt werden. „Gern beraten wir Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen über die individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern“, sagt Lore Hillenbrand. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gern Ihren Anruf entgegen, Telefon: 06227 / 899 445 - 0. (rio)

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024

Orte

Walldorf

Kategorien

Panorama
Soziales
von Kirchliche Sozialstation Walldorf - St. Leon-Rot e. V.
07.09.2024
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