Abhängig vom Wetter werden die Rehkitze in den meisten Jahren kurz vor oder während der ersten Mahd der Wiesen im Frühjahr geboren. Die Kitze werden von
ihren Müttern (in der Fachsprache Geißen oder Ricken genannt) zeitweise in den Wiesen abgelegt, um dann auf Nahrungssuche zu gehen. In den ersten Wochen nach der Geburt bleiben die Kitze bei Annäherung von Gefahr regungslos liegen und sind so für ihre natürlichen Feinde wie Fuchs und Habicht kaum zu entdecken. Auch sind sie geruchlos, können also durch ihre Witterung vom Fuchs oder von Suchhunden nicht gefunden werden.
Ein Landwirt, der sich weder mit den Jägern abstimmt noch eigene Maßnahmen gegen den Mähtod unternimmt, nimmt billigend in Kauf, dass er während des Mähvorganges im Gras abgelegte Kitze tötet. Neuere Urteile bekräftigen darüber hinaus, dass sich der Landwirt gegenüber dem Jäger schadensersatzpflichtig macht, wenn er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, indem er nicht alles Zumutbare getan hat, um den Verlust von Rehkitzen so gering wie möglich zu halten.
Alle Landwirte werden gebeten, dem jeweils zuständigen Jagdpächter die Mahd frühzeitig anzuzeigen (in der Regel zwei bis drei Tage vorher).
Um Kenntnisnahme wird gebeten.