Die Verlosung der zunfteigenen Kleidle zur Nutzung an der Fasnet 2025 wird am Donnerstag, 13.2., im Gasthaus „Zur Sonne“ durchgeführt. Folgende Kleidle kommen zur Verlosung:
Erwachsene: | Kinder: | Größe ca.: |
1 Gschell | 1 Federehannes | 134 – 158 |
2 Schantle | 1 Federehannes | 158 – 164 |
1 Fransenkleidle | 1 Gschell II | 128 – 140 |
1 Federehannes | 1 Gschell III | 134 – 146 |
1 Gschell IV | 104 – 116 | |
1 Fransenkleidle | 140 – 158 | |
1 Fransenkleidle | 134 – 146 | |
1 Schantle | 110 – 128 |
Die Einschreibung zur Verlosung für Fasnetmontag oder -dienstag ist möglich von 18 bis 18.20 Uhr. Pro Tag und Kleidle liegt eine Liste auf. Anschließend wird verlost.
Die Nutzungsgebühr beträgt für ein Erwachsenenkleidle 25 € und für ein Kinderkleidle 15 € pro Tag und ist direkt nach der Verlosung bar zu bezahlen.
Einschreibeberechtigt ist, wer:
Verlosungsreglement:
Es ist nur eine Eintragung pro Erwachsener/Kind möglich. Die Eintragung auf verschiedene Kleidlelisten ist nicht möglich.
Erwachsene können nicht auf Listen für Kinderkleidle eingetragen werden und umgekehrt.
Bei Kinderkleidle muss die Körpergröße des tragenden Kindes mindestens dem unteren Wert des angegebenen Größenbereichs entsprechen.
Persönliche Abholung und persönliche Rückgabe durch den Nutzer.
Weiteres ist in den Bedingungen zur Kleidlenutzung angegeben, die an der Verlosung bekannt gemacht und an den Nutzer schriftlich ausgegeben werden. Sie sind von diesem zu beachten.
Die Kleidle dürfen nur an den Narrensprüngen der Narrenzunft Zimmern o. R. und an den Narrensprüngen der Narrenzunft Rottweil getragen werden.
Die Teilnahme an den Narrensprüngen der Narrenzunft Zimmern wird vorausgesetzt.