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Krankengeld wird trotzdem ausgezahlt / Nächster Beratungstermin ist am Freitag 04.10.2024

Das Krankengeld wird trotzdem ausgezahlt Was passiert, wenn die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Patienten zu spät elektronisch...

Das Krankengeld wird trotzdem ausgezahlt

Was passiert, wenn die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Patienten zu spät elektronisch an die Krankenkasse übermittelt? „Die Krankenkasse muss in jedem Fall trotzdem das Krankengeld zahlen“, erklärt VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić. Eine verspätete Krankmeldung durch die Arztpraxis dürfe niemals zulasten des Versicherten gehen, die Krankenkasse dürfe die Auszahlung nicht verweigern.

Seit 2021 sind Kassenärzte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden. Und falls das Krankengeld nicht kommt, weil die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb einer Woche übermittelt hat? „Wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse und stellen Sie klar, dass die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet gemeldet hat“, rät VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić. Zu beachten ist: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber auch weiterhin über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die auf Minijob-Basis außerhalb von Privathaushalten beschäftigt sind. Der Arbeitnehmer kann dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.

Nächster VdK-Beratungstermin findet am Freitag, 04.10.2024 von 14 bis 16 Uhr statt.

(Wegen des Feiertags am 03.10.2024 verlegen wir den Termin von Donnerstag auf Freitag)

Ort: Im Alten Rathaus, Heddesheim.

Wir beraten Sie gerne in den Themen: Schwerbehinderung, Rente, Pflegestufen, Hilfsmittel etc.

Telef. Anmeldung bei Herrn W. Nase (06203 45912) oder kommen Sie einfach vorbei.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heddesheim
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Ausgabe 40/2024

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Heddesheim

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Soziales
von VdK Ortsgruppe Heddesheim
04.10.2024
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