Bauanträge
Zuerst wurde über einen Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens in der Rappenbergstraße im Ortsteil Berghausen beraten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird deshalb nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre hier zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer Dachgaube und eines Fahrradschuppens in der Breitenfeldstraße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des unqualifizierten Bebauungsplans „Katzenlöchle, Schleichling, Rohräcker“ mit zwei entsprechenden Änderungen. Das Vorhaben wäre demnach zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält und sich im Übrigen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Verwaltungsvorschlag lautete, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.
Zuletzt wurde über einen Bauantrag zum Neubau einer Dachgaube mit energetischer Sanierung des vorhandenen Satteldachs in der Frommelstraße im Ortsteil Söllingen beraten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird deshalb nach § 34 BauGB beurteilt. Da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mit einem einstimmigen Beschluss folgte das Gremium diesem Vorschlag.