Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse aus der Sitzung vom 21. Mai 2025
Bürgermeister Zuber eröffnete die Sitzung und teilte mit, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Mai-Sitzung die Einstellung von Frau Jana Schneider als stellvertretende Rechnungsamtsleiterin ab Herbst beschlossen hat. Herr Reißfelder wird die Nachfolge von Kämmerer Neuberger, der in den wohlverdienten Ruhestand geht, antreten und Frau Schneider dann den Aufgabenbereich von Herrn Reißfelder übernehmen. Im Weiteren hatte der Gemeinderat noch über Planungsalternative zur Sanierung der Hauptstraße beschlossen.
Schulsozialarbeit an der HäuselGrundschule; Sachstandsbericht
Bürgermeister Zuber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Schulleiterin der HäuselGrundschule Frau Fink, von der SRH Schulen GmbH Frau Obländer, Abteilungsleitung Schulsozialarbeit, sowie die Schulsozialarbeiterin Frau Hoppenheit und die Leiterin der Kernzeitbetreuung Zuzenhausen, Frau Streib.
Frau Obländer und Frau Hoppenheit berichteten über die Aufgaben und Herausforderungen der Schulsozialarbeit an der HäuselGrundschule.
Frau Obländer stellte zunächst die statistischen Kennzahlen und das Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit vor. Im Schuljahr 2023/24 wurden 35 Schülerinnen und Schüler im Rahmen sog. Einzelfallbegleitungen von Frau Hoppenheit unterstützt, ferner fanden 9 Elternberatungen statt. Für ganze Schulklassen bzw. Schülergruppen gab es 19 Angebote. Beratungen von Lehrkräften fanden in 27 Fällen statt. Kooperations- und Netzwerkarbeit rundeten das Angebot ab.
Frau Hoppenheit ging im Anschluss insbesondere auf das neue Angebot des Schülercafés sowie das Sozialtraining nach „SokosKid“ in den Klassen 3 und 4 ein. Als Kooperationsprojekt der Schulsozialarbeiter der SRH Schulen wurde das Projekt „Medienumfragen und Medienprävention“ auch in Zuzenhausen angeboten. Frau Fink berichtete in diesem Zusammenhang über Auswirkungen des teileweise ausufernden Medienkonsums auch bei den Zuzenhäuser Kindern.
Frau Obländer und Frau Hoppenheit bedankten sich abschließend für die Unterstützung der Arbeit der Schulsozialarbeit. Schulleiterin Fink schloss sich diesem Dank an.
Frau Hoppenheit ist mit einem Beschäftigungsumfang von 50% an der HäuselGrundschule tätig. Abzüglich Landes- und Landkreisförderung in Höhe von insgesamt 20.350 € schlägt das Angebot mit jährlich 25.800 € im Gemeindehaushalt zu Buche, sehr gut investiertes Geld, wie sich Bürgermeister und Gremium einig waren.
Kindergarten „Kinderreich“; Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung und den Stellenplan für das Kindergartenjahr 2025/2026
Bürgermeister Zuber wies eingangs darauf hin, dass von den Gemeinden jährlich eine Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen und fortzuschreiben ist. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot Voraussetzung. Dieses umfasst
Hauptamtsleiterin Philipp stellte im Hinblick auf die qualitative Planung die Gruppenstruktur und die aktuellen Buchungsmöglichkeiten vor. Das Kinderreich bietet ein sehr flexibles Betreuungsangebot, das die Elternbedarfe bestmöglich decken soll.
In Abstimmung mit den Elternbeiratsvorsitzenden soll im Herbst eine Elternbefragung stattfinden. Wichtig wird hier sein, auf die personelle Umsetzbarkeit und die finanziellen Auswirkungen von Veränderungen hinzuweisen.
Zur quantitative Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/26 führte Frau Philipp aus, dass auf Grundlage der aktuell vorliegenden Anmeldungen von den 100 Plätzen in den Kindergartengruppen 96 Plätze planerisch belegt sind.
Berücksichtigt sind bei diesen Belegungszahlen bereits die Kinder, die im Laufe des kommenden Kitajahres das dritte Lebensjahr vollenden und von der Krippe in den Kindergarten wechseln.
Auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes können damit alle Kinder, die für das kommende Kindergartenjahr für einen Ü3-Platz angemeldet wurden, aufgenommen werden.
Vier Plätze „Puffer“ stehen noch zur Verfügung. Erfahrungsgemäß werden in den nächsten Monaten noch weitere Anmeldungen (z.B. durch kurzfristige Zuzüge) eingehen, so dass davon auszugehen ist, dass nicht alle Bedarfe bedient werden können.
Die Zahlen aus dem Melderegister bestätigen dies unmittelbar. 100 mit Hauptwohnung in Zuzenhausen gemeldete Kinder haben bzw. erlangen im kommenden Kindergartenjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Kindergarten.
Für das Kindergartenjahr 2026/27 teilte Frau Philipp mit, dass für alle vier Ü3-Gruppen aktuell schon jeweils 22 Kinder eingeplant sind.
Für den Bereich der unter Dreijährigen führte Sie aus, dass indrei Krippengruppen insgesamt 30 Krippenplätze zur Verfügung stehen. Im Laufe des kommenden Kindergartenjahres werden auf Grundlage der aktuellen Anmeldungen davon 23 Plätze belegt sein.
Die vorliegenden Bedarfe für Krippenplätze zeigen eine leicht rückläufige Tendenz, was unter anderem auch an einer steuernden Wirkung der Gebühren liegen könnte.
Aktuell sind viele Geschwisterkinder in den Krippengruppen. Ein Großteil der Krippenkinder kommt mit ca. 1,5 Jahren in die Einrichtung.
Frau Philipp verwies darauf, dass es Aufgabe der Kindergartenbedarfsplanung ist, sowohl in quantitativer, als auch in qualitativer Hinsicht ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Durch gewissenhafte, vorausschauende Planung sollen weder Über- noch Unterkapazitäten geschaffen werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Investitionen.
Der Ganztagesbetreuungsbedarf kann im Moment noch weitgehend gedeckt werden. Gleichwohl gilt es nach wie vor, steigende Bedarfe im Blick zu haben.
Betrachtet man die Entwicklung der Geburtenzahlen in den letzten fünf Jahren zeigt sich nach einem leichten Rückgang ein leichter Anstieg im letzten Jahr. Die Schulabgängerzahlen zeigen einen leichten kontinuierlichen Anstieg in den nächsten vier Jahren, was sich positiv auf die Platzsituation im Kindergarten auswirkt.
Frau Philipp hob hervor, dass bei dieser Betrachtung, die Anzahl der Kinder mit besonderen Bedarfen, die über den eigentlichen Einschulungsstichtag hinaus weiter im Kindergarten betreut werden müssen, sowie die Platzbedarfe, die sich durch Zuzüge und innerörtliche Nachverdichtung ergeben, nicht berücksichtigt sind. Diese Bedarfe lassen sich nur schwer abschätzen.
Nach wie vor sind die Entwicklungen genau zu beobachten. Frau Philipp stellte die mit der Einrichtungsleitung besprochenen Handlungsoptionen nachfolgend vor:
Um bei gegebenenfalls konkurrierenden Platzbedarfen nach transparenten Kriterien entscheiden zu können, schlug die Verwaltung vor, Aufnahmekriterien und -verfahren festzulegen. Auf Vorschlag der Elternbeiratsvorsitzenden wurden hier noch Anpassungen vorgenommen.
Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 entsprechend den Ausführungen einstimmig zu. Auch dem Verfahren und den Kriterien zur Aufnahme wurde entsprechend der Vorlage zugestimmt.
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung stimmte der Gemeinderat der Besetzung von bis zu 1,5 Vollzeitstellen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedarf hinaus zu. So können der Kitaleitung die erforderliche Leitungszeit und den Fachkräften die entsprechenden Zeitfenster für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Dokumentationen, Port-Folio-Arbeit etc. zur Verfügung gestellt werden.
Zur Deckung der Fachkraftbedarfe kommt der Ausbildung eigener Nachwuchskräfte immer mehr Bedeutung zu. Im September wird erstmals eine Auszubildende die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin (PIA) im Kinderreich beginnen.
Die bislang als Zusatzkräfte angestellten Teammitglieder starten nach erfolgreichem Abschluss der Schulfremdenprüfung im September 2025 ihr Anerkennungspraktikum. Sie werden mit einem Beschäftigungsumfang von 100% in der Einrichtung sein.
Der Gemeinderat stimmte zu, dass die PIA-Auszubildende nicht auf den gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel angerechnet wird. Auch die Praktikantinnen werden mit Zustimmung des Gemeinderats nur mit 65% ihres Beschäftigungsumfangs auf den gesetzlichen Personalschlüssel angerechnet werden, um ihrer Eigenschaft als Auszubildende Rechnung zu tragen. Durch diese weiteren zusätzlichen Beschäftigungsanteile können personelle Engpässe abgefangen und die Betreuungszeiten für die Eltern sichergestellt werden, was insbesondere für berufstätige Eltern ein sehr wichtiger Faktor ist.
Frau Philipp berichtet weiter, dass auch in Zuzenhausen der Anteil der Kinder mit besonderen Bedarfen stark zunimmt. Oft dauert es lange, bis die Kinder die entsprechenden Diagnosen bekommen, um begleitende oder pädagogische Hilfe beantragen zu können. Im dem Zeitfenster bis entsprechende Eingliederungshilfen eingesetzt werden können, müssen die Fachkräfte in den Kitas die Begleitung der Kinder übernehmen und den zusätzlichen Betreuungsbedarf abfangen. Die o.g., nicht angerechneten, Personalanteile können hier die Fachkräfte unterstützen.
Wenn dann für die Kinder im Rahmen der Eingliederungshilfe begleitende Hilfen bewilligt werden, die Ihnen die Teilnahme am Kitaalltag ermöglichen, muss dies personell sichergestellt werden. Der Gemeinderat stimmte hier der Einstellung von FSJlern/innen, die diese Aufgaben übernehmen können, zu.
Bürgermeister Zuber führte abschließend aus, dass dieser „Schluck mehr“ an Personal auch schon in den Vorjahren dazu geführt hat, dass keine Gruppenschließungen erforderlich wurden und Fachkraftstellen, trotz Fachkräftemangel, in der Regel kurzfristig nachbesetzt werden konnten.
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung; Beauftragung der Bewertung der Trinkwasser-einzugsgebiete
Bürgermeister Zuber berichtete, dass die Bundesregierung mit der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) erstmalig einen risiko-basierten Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete verpflichtend eingeführt hat. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch dar. Primär geht es um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch die Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität und die Verhinderung potentieller Verunreinigungen. Gleichzeitig verfolgt die Verordnung einen umfassenden Umweltschutzansatz, indem sie Grundwasserressourcen vor Verschmutzungen durch menschliche Aktivitäten wie Landwirtschaft und Industrie schützt.
Die Gemeinde Zuzenhausen ist als Betreiber der Wasserversorgung in einem ersten Schritt verpflichtet, das Trinkwassereinzugsgebiet Wehrlochbrunnen zu bewerten. Danach erfolgt in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) die Gefährdungsanalyse und die Risikoabschätzung.
Zur Erstellung der Bewertung muss sich die Verwaltung eines externen Dienstleisters bedienen.
Der Verwaltung lagen zwei Angebote von Fachbüros zur Erstellung der Risikobewertung vor. Ein drittes Büro hatte auf Anfrage mitgeteilt, dass die Leistungen nicht erbracht werden können.
Das Gremium erteilte den Auftrag für die Erstellung der Bewertung mit 14.280 € an die RBS wave GmbH, da diese das wirtschaftlichere Angebot abgegeben hatte.
Im Zuge der Haushaltsplanung waren pauschal 5.000 € für diese Maßnahme veranschlagt worden, so dass die darüberhinausgehenden Mittel überplanmäßig anfallen werden. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und der Tatsache, dass die Deckung gewährleistet ist, stimmte der Gemeinderat dieser überplanmäßigen Ausgabe zu.
Starkregenrisikomanagement; Beauftragung der Umsetzungsplanung für das Handlungskonzept
Bürgermeister Zuber wies eingangs darauf hin, dass das Büro Wald + Corbe im Jahr 2023 im Auftrag der Gemeinde eine Gefährdungs- und Risikoanalyse für die Gemarkung Zuzenhausen erstellt und ein Handlungskonzept zu starkregenbedingten Überflutungen entwickelt hat. Im nächsten Schritt sollten jetzt die Weichen für die Umsetzung der im Handlungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen gestellt werden.
Zunächst ist die erforderliche Dimensionierung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zu berechnen und festzulegen. Die Erstellung dieser Bemessungsgrundlagen für die Umsetzungsplanung hat das Büro Wald + Corbe für 16.780 € brutto angeboten. Der Gemeinderat hat diesem Angebot den Zuschlag erteilt und der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe (im Haushalt sind für die Planung 10.000 € veranschlagt) zugestimmt.
Sanierung Hauptstraße; Beauftragung Nachtragsangebot Nr. 1
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung war die Ausführung der Entwässerungsrinne im dritten Bauabschnitt der Hauptstraßensanierung nochmals thematisiert worden.
Vor dem Hintergrund, dass die Hauptstraße Richtung B 45 schmäler wird, wurde diskutiert, die Rinne aus gestalterischer Sicht 3-zeilig mit senkrechtem Stufenversatz ohne Läuferstein auszuführen. So der Vorschlag von Planer Becker um zu verhindern, dass die Rinne zu wuchtig wirkt.
Sowohl die Bauleitung des Büros Martin-Schnese, als auch die bauausführende Firma Hauck wiesen darauf hin, dass durch die unregelmäßige raue Seitenfläche der Granitsteine der Rinne und die daneben befindliche glatte Schnittkante der Betonsteine bedingt durch die zusätzlich zulässige Toleranz der Granitsteine eine unregelmäßige, unter Umständen sehr breite Fuge entsteht, die mit losem Splitt verfüllt wird. Es besteht die Gefahr des Auswaschens dieser Fuge. Ferner droht das Ab- und Ausplatzen der Schnittkanten aufgrund der unterschiedlichen Festigkeit von Granit- und Pflastersteinen, insbesondere in den Bereichen, die stetig befahren werden.
Das Ingenieurbüro Martin-Schnese hat bei 3-stufiger Bauausführung der Rinne ohne gebundenen Läuferstein gegenüber dem o.g. geprüften Nachtrag eine Kostenersparnis von ca. 4.428 € brutto wegen schlankerer Fundamentierung ermittelt.
Das Gremium konnte die optischen Argumente von Planer Becker nachvollziehen, teilte aber auch die Bedenken zur Bauausführung und beschloss daher, die Entwässerungsrinne im Bereich Hauptstraßenbrücke bis B45 analog der Rinne im ersten Bauabschnitt auszuführen. Dies auch vor dem Hintergrund der Befahrung durch Schwerlastverkehr.
Sanierung der Elsenzbrücke Hauptstraße; Entscheidung über die Brückensanierung
In der Mai-Sitzung hatte das Gremium die Entscheidung über die im Zuge der Hauptstraßensanierung geplante Sanierung der Elsenzbrücke aufgrund der hohen Ingenieurkosten (im Verhältnis zu den Sanierungskosten) zunächst zurückgestellt.
Die Anforderung eines Honorarvorschlages bei einem weiteren (Fachplanungs-)Büro war erfolglos, da dort keine Kapazitäten für weitere Aufträge frei sind.
Bürgermeister Zuber stellte daraufhin zwei Handlungsoptionen zur Abstimmung:
Das Gremium sprach sich mehrheitlich für die zeitliche Verschiebung der Generalsanierung aus.
Bürgermeister Zuber teilte mit, dass zwischenzeitlich die Ergebnisse der Hauptprüfungen 2025 aller weiteren örtlichen Brückenbauwerke vorliegen und stellte die Zustandsbewertungen vor. Die Verwaltung wird zur Erstellung eines Gesamtsanierungskonzeptes entsprechende Honorarvorschläge anfordern und in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorlegen. Im Rahmen dieses „Gesamtpaketes“ soll dann auch die Sanierung der Brücke in der Hauptstraße erfolgen.
Ersatzbeschaffung Bauhoffahrzeug Ford Ranger
Bürgermeister Zuber berichtete, dass der rote Ford Ranger des Bauhofes von der Gemeinde im Jahr 2014 zu einem Preis von 23.627,24 € erworben worden war. Das Fahrzeug hat eine Laufleistung von knapp 60.000 Kilometern. Bereits im letzten Jahr wurden an dem Fahrzeug Reparaturen für rund 4.500 Euro durchgeführt. Im aktuellen Jahr machte der Ranger wiederum Probleme. Eine Kostenschätzung für die Instandsetzung der vorhandenen Schäden belief sich auf knapp 5.300 Euro. In Anbetracht des Alters des Fahrzeuges erschien die Beauftragung dieser erneuten Reparatur als nicht wirtschaftlich.
Verwaltung und Bauhof haben sich im Anschluss nach einem entsprechenden Ersatzfahrzeug umgesehen. Ein elektrisches Fahrzeug der Marke EVUM erfüllte dabei die Ansprüche des Bauhofes nicht. Zudem lag der Preis für ein solches Fahrzeug (inklusive Kipper) bei rund 75.000 Euro. Ebenfalls sollte ein Ford Transit (Pritsche) in einer Allrad-Version getestet werden. Leider konnte der angefragte Ford-Großhändler kein Fahrzeug für eine Probefahrt organisieren. Ein mit dem Ranger vergleichbarer Isuzu D-Max Space Cab 4x4 LS Automatik wurde ebenfalls Probe gefahren. Ein entsprechendes Angebot für ein Neufahrzeug lag bei 44.693,15 Euro.
Die Verwaltung hat sich parallel auf dem Gebrauchtwagenmarkt umgesehen und einen Ford Ranger (Baujahr 2022) zum Preis von 25.990 Euro bei einem Ford-Händler in Wiesbaden gefunden. Verwaltung und Bauhofleitung haben sich das Fahrzeug vor Ort angesehen und einen einwandfreien Zustand des Wagens bescheinigt. Ein vom Händler vorgelegtes Dekra-Gutachten bestätigte diesen Eindruck.
Der Gemeinderat schloss sich dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Kauf dieses Fahrzeuges und Zustimmung zur entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe an.
Ferner billigte das Gremium den Verkauf des alten Ford Ranger zum Preis von 10.500 Euro .
Mitteilungen - Anfragen
Bürgermeister Zuber teilte Folgendes mit:
Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner
Auf Anfrage einer Einwohnerin teilte Bürgermeister Zuber mit, dass der Kanal in der Leiergasse größer dimensioniert ist als der Kanal in der Hauptstraße, da dieser die Kanäle Hauptstraße und Bachgasse aufnehmen muss.