Ein Einwohner interessierte sich aufgrund der Lage seines Hauses für das Thema Starkregenrisikomanagement. Er schilderte, dass bei Verstopfung des Einlaufs Muttelgraben im Bereich Schulstraße beim Parkplatz Bettwiesenhalle bei Starkregen das Wasser in seine abschüssige Einfahrt läuft. Bürgermeister Sieghart Friz verwies auf den TOP 2 sowie auf die Bürgerinformationsveranstaltung zum Starkregenrisikomanagement am 29.04.2025, in der auch Bürger sich beraten lassen können.
Ein weiterer Einwohner, dessen Kind im Kinderhaus Brückenstraße betreut wird, fragte die Verwaltung nach Maßnahmen gegen kurzfristige Kürzungen von Betreuungszeiten. Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass die Krankmeldungen oft spontan erfolgen, die Gemeinde aber trotzdem bestrebt ist, so schnell wie möglich zu reagieren. Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass Stellennachbesetzungen in dieser Einrichtung aufgrund des offenen Konzepts leider schwieriger sind als für andere Einrichtungen.
Deshalb ist eine Änderung in ein teiloffenes Konzept geplant. Der Elternbeirat hat bereits signalisiert, dass das auch Wunsch der Eltern ist. Weitere Überlegungen umfassen eine eventuelle Zentralisierung der Ganztagesbetreuung in nur noch einer Einrichtung, je nach Ergebnisse der Elternumfrage sowie die Prüfung einer evtl. Umsetzung des sog. Erprobungsparagraphen oder des Kita-Flex-Modells.
Auch wurde von der Verwaltung erklärt, dass nach Absprache mit dem Elternbeirat eine Teilrückerstattung von Gebühren im Juli für das erste Halbjahr geplant sei.
Herr Ingenieur Schneider vom Ingenieurbüro Winkler und Partner stellte die Maßnahmenkonzeption zum Thema Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Unterensingen vor.
Bürgermeister Sieghart Friz sowie Herr Schneider betonten die Wichtigkeit der anstehenden Informationsveranstaltung zum Thema Starkregenrisikomanagement am Dienstag, 29. April 2025, 19 Uhr, in der Festhalle UDEON. An dieser Veranstaltung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich vom Ingenieurbüro bzgl. Vorsorgemaßnahmen für ihr Grundstück beraten zu lassen.
Im Nachgang der Infoveranstaltung wird die Gemeinde gemeinsam mit dem Ingenieurbüro über sinnvolle Maßnahmen bzgl. der öffentlichen Flächen sowie der gemeindlichen Gebäude beraten.
Da diese haushaltsrelevanten Ausgaben nach sich ziehen werde, ist dies Thema der Haushaltsberatungen der kommenden Jahre.
Herr Architekt Brost vom Architekturbüro Brost aus Nürtingen stellte den Verlauf der Ausschreibung für dieses Gewerk vor. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der Firma Schöck GmbH aus Frickenhausen mit dem günstigsten Brutto-Angebotspreis von 13.961,04 Euro einstimmig zu.
Herr Architekt Brost berichtete zuerst über den aktuellen Stand der Bauarbeiten.
Anschließend erläuterte er, dass die Kosten der Fliesen-Bodenbelagsarbeiten von der Versicherung übernommen werden.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des günstigsten Angebots der Firma Schöck GmbH in Frickenhausen zu einem Brutto-Angebotspreis von 11.713,72 Euro einstimmig zu.
Wie von Architekt Brost erläutert, wurden die Mehrkosten von 757.978,05 Euro bei diesem Bauprojekt insbesondere durch nachträgliche Änderungen bei der Prüfstatik und Corona-bedingten Lieferengpässe und Personalengpässe, was sich in deutlichen Steigerungen beim Baupreisindex niederschlägt, verursacht. Es wurden Zusatzkosten beim Projekt durch das zusätzliche Müll- und Gerätehaus verursacht, wie auch Beschaffungen durch das Kita-Personal. Bürgermeister Sieghart Friz betonte, dass mit Abzug des Zuschusses von 600.000 € ein Betrag von 3,4 – 3,5 Mio. Euro dennoch äußerst wirtschaftlich für ein Kinderhaus dieser Größe ist.
Der Gemeinderat nahm die Kostenfeststellung zur Kenntnis.
Frau Martel, die Konrektorin der Grundschule Unterensingen, erläuterte die Ergebnisse der Elternumfrage, in der sich ca. zwei Drittel der Teilnehmenden für eine Halbtagrundschule und ergänzende kommunale Grundschulbetreuung ausgesprochen haben. Im Vorfeld hatte bereits eine ausführliche Infoveranstaltung für die Eltern in der Festhalle UDEON stattgefunden. Aus Sicht der Konrektorin zeigen Rückmeldungen an der Infoveranstaltung sowie die Auswertung der Umfrage deutlich, dass sich die Eltern keine Ganztagesgrundschule, sondern eine Ganztagesbetreuung wünschen. Auch die Grundschule befürwortet die Beibehaltung der Halbtagsgrundschule.
Ein Gemeinderat machte darauf aufmerksam, dass die zusätzlich entstehenden Kosten durch die dann notwendige Erweiterung der Betreuungszeiten der Grundschulbetreuung durch die Gemeinde sowie durch die Elternschaft getragen werden müssen. Seiner Ansicht nach sollte als Basis für die Entscheidung im Gemeinderat eine Schätzung der zusätzlichen Gesamtkosten und dann anteilig der höheren Betreuungsgebühren für die Grundschulbetreuung vorgelegt werden. Darauf sollten die Eltern seiner Ansicht nach aufmerksam gemacht werden.
Ein weiterer Gemeinderat erkundigte sich, ob es bei einer Ganztagsgrundschule trotzdem möglich ist, ergänzend Grundschulbetreuung hinzuzubuchen. Dies wurde von der Konrektorin verneint.
Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung, bis die Mehrkostensituation für die Gemeinde und die Eltern bei einer Halbtagsgrundschule mit ergänzender Grundschulbetreuung dem Gremium vorgelegt wird.
Herr Pich, Geschäftsführer des Planungsbüros Get Solutions GmbH, welches für die Elektroplanung verantwortlich ist, stellte die Gründe für die Mehrkosten beim Gewerk Strom-, Fernmeldeanlagen und Sicherheitstechnik von 56.271,15 Euro sowie die Mehrkosten für die Fachplanung Elektro- und Kommunikationstechnik mit einem Nachtragsangebot i.H.v. 29.988 Euro vor. Die Mehrkosten resultieren laut Herr Pich, insbesondere aus der Bauverzögerung und beim Auftragnehmer für das Gewerk, der Firma Handel GmbH auch aus Steigerungen bei den Personalkosten und Materialkosten seit Vergabe des Gewerks vor drei Jahren von 21,2 Prozent.
Ein Gemeinderat stellte fest, dass der Firma Handel bei der Kostenberechnung ein Fehler unterlaufen ist. Der Zuschlag von 21,2 Prozent auf die gesamten Leistungen dürfen korrekterweise ausschließlich auf die noch nicht erbrachten Leistungen berechnet werden. Planer Herr Pich wurde beauftragt, hier die korrigierten Zahlen nachreichen.
Die Verwaltung wird mit dem verantwortlichen Planungsingenieur Herr Pich, dem Auftragnehmer Firma Handel GmbH sowie den Architekten des Architekturbüros Panzer und Oberdörfer in ein Gespräch gehen, um eine verträgliche Lösung zu finden.
Diese wird dem Gemeinderat wieder vorgelegt.
Die Verwaltung informierte das Gremium, dass nach Infoschreiben des Landratsamtes Esslingen die Aufnahmeverpflichtung für Unterensingen für 2025 auf 22 Geflüchteten aus der Ukraine sowie von 12 Geflüchteten aus anderen Ländern festgesetzt wurde.
Die 12 Geflüchteten aus anderen Ländern können in den Unterkünften Gartenstraße 20, Schulstraße 8/1 sowie in der Nürtinger Straße 3 untergebracht werden.
Für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine ist die Gemeinde jedoch auf die Zurverfügungstellung von privatem Wohnraum angewiesen.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
a. Geranienweg 9, Flurstück Nr. 3911
hier: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz
Von den beantragten 5 Befreiungen und Ausnahmen von den Bestimmungen des Bebauungsplans wurde die Befreiung für die Überschreitung der zugelassenen Zaunhöhe um 50 cm und für die Art des Zaunes kritisch gesehen, daher erteilte der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen nicht.
b. Lilienstraße 22, Flurstück 3935
hier: geänderte Planung Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport
Die Planung, die bereits Gegenstand im Gemeinderat war und bei der das erste Mal das Einvernehmen nicht erteilt wurde wegen Überschreitung der Grundflächenzahl durch die Hauptanlage, wurde laut Hauptamtsleiterin Stoll dahingehend abgeändert, dass es keine Überschreitung mehr gibt durch die Hauptanlage.
Daher erteilte das Gremium einstimmig das kommunale Einvernehmen.
c. Schulstraße 72, Flurstück Nr. 251/7
hier: Aufbau einer Dachgaube
Aufgrund der Überschreitung der gem. Bebauungsplan „Blätscher“ zulässigen Maximalbreite der Dachgaube sowie der zulässigen Dachneigung von 45° wurde das kommunale Einvernehmen einstimmig nicht erteilt.
d. Esslinger Straße 39, Flurstück 255/1
hier: geänderte Planung Aufbau von drei Dachgauben und Ausbau des zweiten Dachgeschosses zu Wohnzwecken
Die bereits in der Vergangenheit behandelte Planung sah deutlich breitere Dachgauben vor. Daher hatte der Gemeinderat mit der Begründung, dass sich das Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt, die Erteilung des kommunalen Einvernehmens abgelehnt. Die geänderte Planung sieht nun deutlich kleinere Dachgauben vor, was vom Gremium positiv gesehen wurde.
Ein Gemeinderat brachte an, dass durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ein weiterer Stellplatz bereitgestellt werden müsse. Des Weiteren müssten alle auf dem Papier auch vorgesehenen Stellplätze tatsächlich auch nutzbar sein. Hauptamtsleiterin Stoll verwies an dieser Stelle auf die Vorgabe der Landesbauordnung, die pro Wohneinheit einen Stellplatz vorschreibt und die Zuständigkeit des Landratsamts Esslingen in Bezug auf die Genehmigung und Beurteilung von Stellplätzen.
Ein weiterer Gemeinderat kündigte an, nicht zuzustimmen, weil der zusätzlich geplante Stellplatz, der bereits vorhanden ist, nicht benutzbar ist, da dort ein Blumentrog steht.
Der Gemeinderat erteilt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.
Lebensmittelmarkt Ortsmitte
Bürgermeister Sieghart Friz gab bekannt, dass der Vertrag zwischen der Familie Thumm und Herrn Mölders als Betreiber des künftigen REWE-Lebensmittelmarkts „Nahkauf“ abgeschlossen werden konnte. Er berichtete, dass die Umbauarbeiten bereits begonnen haben. Die Eröffnung ist spätestens im Juli geplant.
In diesem Zusammenhang hob der Bürgermeister den hohen Einsatz und das Verantwortungsbewusstsein der Familie Thumm in dieser Angelegenheit sehr lobend hervor.