Herr Jürgen Link begann am 1. September 1999 seine Tätigkeit in der Kläranlageanlage Rosenfeld und übernahm ab September 2021 deren Leitung. Bürgermeister Miller bedankte sich im Namen der Stadt Rosenfeld für seinen treuen Einsatz.
Gemeinderätin Frau Sandra Schwarz, die bei der konstituierenden Sitzung im September 2024 nicht teilnehmen konnte, wurde durch den Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet.
Zudem erhielt Frau Schwarz für ihr 10-jähriges kommunalpolitisches Engagement die Ehrung des Gemeindetags Baden-Württemberg verliehen. Bürgermeister Miller würdigte mit einem Rückblick ihre Arbeit und überreichte ihr die Ehrennadel, verbunden mit der Ehrenurkunde.
Die im Baugebiet „Engenwasen“ vorhandenen Erschließungsanlagen (Straße, Kanalisation, Wasserversorgung) aus den 1960er-Jahren sind aufgrund des Alters in einem schlechten Zustand und müssen erneuert werden.
Nachdem die Sanierung des 1. Abschnitts 2020 – 2021 erfolgte, ist im Rahmen des 2. Abschnitts vorgesehen, das vorhandene Mischwassersystem durch ein Trennwassersystem zu ersetzen.
Ein Vertreter des beauftragten Planungsbüros stellte dem Gemeinderat das Ergebnis der öffentlichen Vergabe vor.
Das Gremium beschloss, die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG aus Donaueschingen zum Bruttoangebotspreis von 727.169,12 € mit den Tief- und Straßenbauarbeiten zu beauftragen.
In seiner Sitzung vom 18.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, auf allen Friedhöfen Themenurnenfelder anzulegen. Gemeinsam mit den Ortschaftsräten wurden Themen für die Urnenfelder erarbeitet.
Die vorgesehenen Arbeiten wurden im März 2024 öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund ausbleibender Angebote gab es nach der Sommerpause 2024 erneut eine öffentliche Ausschreibung.
Das beauftragte Planungsbüro abol erläuterte die eingegangenen Angebote.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Firma Schöppler aus Meßkirch mit den Erd-, Tiefbau und landschaftsgärtnerischen Arbeiten in Höhe von 166.214,44 € zu beauftragen ist.
Die jeweils geheime Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die einzelnen Ortschaften brachte folgende Ergebnisse:
Ortschaft Bickelsberg
Ortsvorsteher Jörg Hengsteler
1. Stellvertreter noch durch Ortschaftsrat zu wählen
2. Stellvertreter noch durch Ortschaftsrat zu wählen
Ortschaft Brittheim
Ortsvorsteher Jürgen Dreher
Stellvertreter Oliver Klein
Ortschaft Heiligenzimmern
Ortsvorsteher Klaus May
1. Stellvertreter Stefan Lohrmann
2. Stellvertreter Stefan Huonker
Ortschaft Isingen
Ortsvorsteher Ulrich Enslin
1. Stellvertreter Jochen Merz
2. Stellvertreterin Michaela Franz
Ortschaft Leidringen
Ortsvorsteher Horst Lehmann
1. Stellvertreter Matthias Etter
2. Stellvertreterin Anke Huonker
Ortschaft Täbingen
Ortsvorsteher Daniel Jäschke
1. Stellvertreter Dieter Völkle
2. Stellvertreter Martin Schatz
Das Gremium folgte damit den Wahlvorschlägen der jeweiligen Ortschaftsräte.
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Gemeinderats vom 26.09.2024 wurden öffentlich bekannt gegeben:
Drei Anträgen auf Grundstückserwerbe im Baugebiet „Kohl-Hofäcker III“, Heiligenzimmern, wurden zugestimmt.
Bebauungsplan "Schönbühl, 3. Änderung", Rosenfeld; Sachstand
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen.
Das beauftragte Planungsbüro stellte dem Gremium den Sachstand im laufenden Bebauungsplanverfahren vor.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange seien Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf eingegangen.
Die Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der Abwägung vom Gremium berücksichtigt und die daraus resultierende Änderung des Planentwurfs zur Kenntnis genommen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute Anhörung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen.
Bebauungsplan "Hofstetten II, 6. Änderung und Erweiterung", Leidringen; erneuter Aufstellungsbeschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofstetten II, 6. Änderung und Erweiterung“, sollen am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Leidringen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf bisher unbebauten, teils innerörtlich gelegenen Grundstücken geschaffen werden.
Dabei werden die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Hofstetten II“ zum Teil als Dörfliches Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Grundstücke vollständig in ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) nach § 5a BauNVO umgewidmet. Zudem werden die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes dahingehend geändert, dass die bestehenden Baulücken mit modernen und attraktiven Gebäudearchitekturen geschlossen werden können.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und neuester Rechtsprechung beschloss das Gremium die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.12.2022, für welches das beschleunigte Verfahren vorgesehen war und traf einen erneuten Aufstellungsbeschluss unter Berücksichtigung des Regelverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Außerdem erging nach Beratung des Vorentwurfs der Beschluss, die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Bebauungsplan "Dornbrunnen I, 7. Änderung und Erweiterung", Rosenfeld; Aufstellungsbeschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Dornbrunnen I, 7. Änderung und Erweiterung“, Rosenfeld sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Martin Höhn GmbH nach Südwesten hin geschaffen werden.
Nach Erläuterungen durch das beauftragte Planungsbüro fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und billigte die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Bebauungsplan "Hohenzollernblick", Rosenfeld; Aufstellungsbeschluss
Mit der Arrondierung einer etwa 0,5 ha großen Fläche am nördlichen Ortsrand von Rosenfeld sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verdichtete Wohnbebauung geschaffen werden.
Die vorgelegte Gebäudeplanung eines lokalen Investors sieht eine Gliederung in mehrere Baukörper vor. Die Höhen der Geschosswohnungsbauten sollen eine hohe Anzahl an Geschossen mit mindestens 20 Wohneinheiten ermöglichen. Vorgesehen sind verschiedene Wohnungsgrößen mit Einheiten zwischen ca. 50 m² und ca. 200 m² Wohnfläche.
Die Stadt Rosenfeld unterstützt das Vorhaben, um der Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere mit verschiedenen Wohnraumgrößen, gerecht zu werden.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte in seiner Sitzung am 07.10.2024 den Bebauungsplan vorberaten und beschlossen, die maximale Gebäudehöhe auf 44,50 m zu begrenzen.
Der Gemeinderat fasste nach einer kontroversen Diskussion den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.
Bebauungsplan "Schuppengebiet Hinter Hofen", Isingen; Aufstellungsbeschluss
Im Isinger Gewann Hinter Hofen soll die planungsrechtliche Sicherung einer ca. 0,46 ha großen Sonderbaufläche für Schuppen für nicht privilegierte Land- und Forstwirte erfolgen.
Das Gremium billigte den Vorentwurf und fasste den notwendigen Aufstellungsbeschluss.
Bebauungsplan "Osterlangen, 1. Erweiterung", Brittheim, Aufstellungsbeschluss
Die Stadt Rosenfeld beabsichtigt im Stadtteil Brittheim mit der Ausweisung einer etwa 0,32 ha großen Fläche südlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Osterlangen“ die Erweiterung der ansässigen Betriebe zu ermöglichen. Mit der Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen könne der Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen gedeckt werden, bei gleichzeitiger effizienter Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur.
Der Gemeinderat billigte den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und fasste den notwendigen Aufstellungsbeschluss.
Bebauungsplan "Großhalde II - Weingärten I, 14. Änderung", Rosenfeld; Satzungsbeschluss
Das beauftragte Planungsbüro stellte dem Gemeinderat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.
Es erfolgte eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Der Bebauungsplan „Großhalde II - Weingärten I, 14. Änderung“, Rosenfeld, sowie die Örtlichen Bauvorschriften wurden als Satzung beschlossen. Damit ist die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung der Eilers-Kita gegeben.