TOP 1
Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am 1.10.2024
Der Gemeinderat entschied in einer Personalangelegenheit.
Der Gemeinderat traf eine Entscheidung in einer Bauangelegenheit.
TOP 2
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO
Neubau eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelcarport
Baugrundstück: Flst. 2474 und 2478, Duttenberger Straße 3/1
Zwei Grundstücke zu einem zusammenlegen, um auf der Fläche später ein Einfamilienhaus mit Carport errichten zu können, möchte ein Antragsteller für die bislang nur im Plan vorhandene Anschrift Duttenberger Straße 3/1. Die Mitglieder des Offenauer Gemeinderats erteilten ihr Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sowie die für eine Umsetzung ebenfalls benötigte sanierungsrechtliche Genehmigung.
In ihrer Beratung wiesen sie allerdings ebenfalls darauf hin, dass sich die Grundstücke in unmittelbarer Nähe zur Grundschule und zur Offenauer Sporthalle befinden. Sie gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass sich die zukünftigen Eigentümer dieser Nachbarschaft vor einem Kauf im Hinblick auf mögliche Geräuschimmissionen bewusst sind.
Zu ihrem Grundstück kommen die zukünftigen Hauseigentümer über den Schulweg, der bislang lediglich als Fußweg ausgebaut ist. Es ist nun Sache des Bauträgers, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Elterntaxis den künftig verbreiterten und mit einem Gehweg versehenen Schulweg nicht als eigene Zufahrt zur Grundschule benutzen.
TOP 3
Bebauungsplanänderung „Offenau-Süd-13. Änderung“ – Flst.-Nr. 3833/2
Ein weiteres Wohnhaus möchte ein Bauherr auf seinem Grundstück im Wohngebiet Offenau Süd errichten. Dafür muss zunächst jedoch der Bebauungsplan geändert werden. Die Kosten für die Änderung des Planes trägt der Bauherr. Einstimmig fassten die Mitglieder des Offenauer Gemeinderats die entsprechenden Beschlüsse, damit die Nachverdichtung in dem gewachsenen Wohngebiet im gleichberechtigten Interesse von Bauherr und Gemeinde möglich werden kann.
Noch kann der Bauherr die Bagger freilich nicht bestellen. Bis der geänderte Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden kann, vergeht nach Schätzung der Gemeindeverwaltung auch im Rahmen des sogenannten „beschleunigten Verfahrens“ mindestens ein Jahr.
TOP 4
Bekanntgaben der Verwaltung
Hauptamtsleiterin Alexandra Haag informiert Gremienmitglieder und Sitzungsbesucher, dass der 28. September 2025 im Bundesgesetzblatt als Termin für die nächste Bundestagswahl bestimmt worden sei. (her)