Gemeinde Ubstadt-Weiher
76698 Ubstadt-Weiher
Gemeinderat

Kurzinformationen zur Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 06.05.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

Zu TOP 1: In den vergangenen Monaten wurde der Bebauungsplanentwurf für das neue Wohnbaugebiet „Tiefeweg“ im Ortsteil Ubstadt weiter verfeinert...

Zu TOP 1: In den vergangenen Monaten wurde der Bebauungsplanentwurf für das neue Wohnbaugebiet „Tiefeweg“ im Ortsteil Ubstadt weiter verfeinert und die Erschließungsplanung wurde vorangetrieben. Als nächster wichtiger und ganz entscheidender Schritt müssen jetzt die Verträge (Bodenordnungsverträge sowie Kostenerstattungsverträge) an die Eigentümer zur Unterschrift versendet werden. Deshalb ist es erforderlich, dass der Gemeinderat den aktuellen Bebauungsplanentwurf inkl. der Verfeinerungen/Überarbeitungen der letzten Monate nochmals offiziell beschließt und somit für das weitere Verfahren freigibt.

Zu TOP 2 Der „Arbeitskreis Vereinsförderung“ hat am 08.10.2024 über die Änderungen der Vereinsförderungsrichtlinien beraten. Über die grundsätzliche Änderung der Richtlinien konnte noch keine Empfehlung durch den Arbeitskreis erarbeitet werden. Dennoch gibt es einige Punkte, in denen aktuell Handlungsbedarf besteht. Der Gemeinderat entscheidet nun über verschiedene Änderungen der Vereinsförderrichtlinien.

Zu TOP 3: Nach den Vorschriften der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz für Baden-Württemberg (WHG) besteht für Hausbesitzer eine Funktionsprüfpflicht ihrer Heizöltankanlage. In festgesetzten Wasserschutzgebieten ist die Prüfpflicht deutlich enger gefasst. Dies betrifft die Heizöltankanlagenbesitzer im festgesetzten Wasserschutzgebiet III A in Weiher. Seit 1987 hat der Zweckverband Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“ freiwillig die Kosten für die zusätzlichen Prüfungen übernommen. Sowohl der Zweckverband als auch die Verwaltung sehen es aber im Sinne des Klimawandels als nicht mehr zeitgemäß an, Heizöltanks weiter zu subventionieren. Der Gemeinderat hat sich bereits am 08.04.2025 in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten und sich dafür ausgesprochen, dass der Zweckverband letztmalig bei der kommenden Prüfung die Kosten für die Überprüfung der Heizöltankanlagen übernehmen soll. Danach soll jeder betroffene Eigentümer selbst die Kosten tragen. In der kommenden Sitzung soll nun ein Beschluss dazu erfolgen.

Zu TOP 4: Gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes hat jeder Verkehrsverbund einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der KVV hat dies bereits mehrfach getan, jetzt ist die Fortschreibung des Nahverkehrsplan 2014 vorgesehen für die baden-württembergischen Aufgabenträger (Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden, Landkreise Rastatt und Karlsruhe). Die Verwaltung des KVV hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten.

Zu TOP 5: Auf dem Grundstück eines bestehenden Lebensmittelmarktes im Ortsteil Weiher ist die Aufstellung einer DHL-Packstation vorgesehen. Hierzu müssen jedoch zwei Abweichungen vom Bebauungsplan „Kuckuckswald“ genehmigt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte der geplante Standort für die DHL-Packstation befürwortet werden. Der Gemeinderat entscheidet nun über das gemeindliche Einvernehmen zu den beiden Abweichungen.

Zu TOP 6: Das Alfred-Delp-Schulzentrum beabsichtigt unter anderem aufgrund technischer Neuerungen die dort vorhandenen Lehrer iPads zum Schuljahreswechsel zu erneuern. Die bisherigen, noch funktionstüchtigen iPads sollen als Leihgeräte für die Schülerschaft des Alfred-Delp-Schulzentrums und für alle Grundschulen in Ubstadt-Weiher zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Auftragsvergabe.

Zu TOP 7: Der Gemeinderat hat am 21.01.2025 den öffentlichen Ausschreibungen über die gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO) erforderliche TV-Befahrung für den Ortsteil Stettfeld, sowie über die vorgesehenen Kanalsanierungsarbeiten im Ortsteil Zeutern zugestimmt. Die TV-Befahrung für den Ortsteil Stettfeld wurde bereits beauftragt. Nun wird der Gemeinderat über die Auftragsvergabe für die Kanalsanierungsarbeiten in Zeutern entscheiden.

Zu TOP 8: Im Zuge der engmaschigen Kontrolle wurden in Ubstadt-Weiher wieder alle Ortsstraßen, Gehwege und Feldwege auf Schadstellen überprüft. Damit eine schnelle Umsetzung der notwendigen Reparaturarbeiten erfolgen kann, hat der Gemeinderat bereits 2019 zugestimmt, die vorhandenen Haushaltsmittel zu splitten. Ein Großteil soll für die am Jahresbeginn erstellten Prioritätenlisten zur Behebung von Schadstellen zur Verfügung stehen. Die restlichen Mittel sollen dann zur Reparatur von Schadstellen genutzt werden können, die aufgrund der laufenden Kontrollgänge während des Jahres behoben werden müssen. Der Gemeinderat wird daher gebeten, wie in den Jahren zuvor, der Gemeindeverwaltung die Vollmacht über die Rest-/Reservemittel aus dem Haushalt zu erteilen. Außerdem soll über die Vergabe der Aufträge aus der Prioritätenliste entschieden werden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Ubstadt-Weiher

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
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