Gemeindeverwaltung Plankstadt
68723 Plankstadt
Gemeinderat

Kurzprotokoll zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Bau und Umwelt am 08.04.2025

Sitzungsbeginn: 18:35 Uhr Sitzungsende: 18:46 Uhr Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt TOP 1 - Begrüßung ...

Sitzungsbeginn: 18:35 Uhr

Sitzungsende: 18:46 Uhr

Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt

TOP 1 - Begrüßung

TOP 2 - Neubau gewerbliche Küche für Speise-Lieferdienst mit Gastraum zur Abholung, Flst. Nr. 187, Stefanienstraße 6

Sachverhalt

Der Antragsteller plant im hinteren Bereich des Wohnhauses die Errichtung eines 3,21 m hohen Flachdachgebäudes mit einer Grundfläche von rd. 43 qm. Dieses möchte er als gewerbliche Küche für Speise-Lieferdienst mit Gastraum zu Abholung nutzen. Vor dem Gebäude, also auf dem Gelände, sollen ein Kfz-Stellplatz und drei Fahrradabstellplätze errichtet werden. Die Zufahrt soll über die Toreinfahrt der Stefanienstraße 6 erfolgen. Recherchen des Bauamtes haben eine Durchfahrtsbreite lt. Bauakte im vorderen Bereich 2,86 m und im hinteren Bereich von 2,40 m ergeben.

Das Grundstück liegt im nichtüberplanten Innenbereich. Somit ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Vorliegend würde ein untergeordneter Gewerbebau vom Maß der Bebauung aus gesehen mit diesem Baukörper in die Umgebungsbebauung einfügen. Auf dem danebenliegenden Grundstück Flst. Nr. 187/5 ist ein ehemaliges Gewerbegrundstück in dieser Bautiefe vorhanden. Dieses wurde mittlerweile in Wohnnutzung umgewandelt. Es strahlt aber noch eine gewisse Nachwirkung auf die Umgebung aus.
Auch die Art der Bebauung wäre grundsätzlich zulässig. Vorliegend handelt es sich um ein fiktives allgemeines Wohngebiet in welchem der Gebietsversorgung dienende Läden, Wirtschaften und nichtstörende Handwerksbetriebe allgemein zulässig sind. Es sind auch schon ein Pizza-Lieferdienst und eine Gastwirtschaft in der Umgebung vorhanden.

Die Verwaltung hat vorliegend massive Zweifel an der Nutzbarkeit des Stellplatzes. Zum einen sieht die Gemeinde hier einen einzigen Kfz-Stellplatz als deutlich zu wenig für die beantragte Nutzung an, zum anderen ist die Zufahrt und Nutzbarkeit des Stellplatzes deutlich in Frage zu stellen. Aufgrund der sehr schmalen Einfahrt (2,86 m) und Ausfahrt (2,40 m) werden viele Gäste und Abholer den Stellplatz im Hof meiden. Des Weiteren dürfte dieser ja überwiegend durch das Auslieferungsfahrzeug belegt sein. Es ist mit deutlich mehr Stellplatzbedarf sowohl von Gästen für den Gastraum, von Abholern als auch von Beschäftigten zu rechnen, welche erfahrungsgemäß überwiegend mit dem KFZ anfahren werden. Die öffentlichen Parkplätze an der Straße sind jetzt schon in diesem Bereich überbelegt. Die zu erwartenden Emissionen und Immissionen des Parkraumsuchverkehrs würden daher die gesunden Wohnverhältnisse nicht mehr gewährleisten.

Die in der Stellplatzberechnung aufgeführten Möglichkeiten des ÖPNVs, zur Reduzierung der Stellplatzverpflichtung sind realitätsfern. Es ist nicht zu erwarten, dass Abholer den ÖPNV für die Abholung von Speisen nutzen werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen für diese Maßnahme zu versagen.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Vorhaben „Neubau gewerbliche Küche für Speise-Lieferdienst mit Gastraum zur Abholung, Flst. Nr. 187, Stefanienstraße 6“ wird gem. §§ 34, 36 BauGB versagt, da aufgrund der fehlenden Stellplätze und des dadurch entstehenden Parkraumsuchverkehrs voraussichtlich die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt bleiben.

Geänderter Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Vorhaben „Neubau gewerbliche Küche für Speise-Lieferdienst mit Gastraum zur Abholung, Flst. Nr. 187, Stefanienstraße 6“ wird gem. §§ 34, 36 BauGB versagt, da aufgrund der fehlenden Stellplätze und des dadurch entstehenden Parkraumsuchverkehrs voraussichtlich die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt bleiben. Zudem befürchtet der Gemeinderat in der Hinterhofsituation eine starke Geruchsbelästigung, die ebenfalls die gesunde Wohnsituation beeinträchtigt.

Beschluss

Geändert beschlossen: Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.

TOP 3 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gremium

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 16/2025

Orte

Plankstadt

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
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