Gemeinde Friolzheim
71292 Friolzheim
Aus den Rathäusern

Lärmaktionsplan Friolzheim, 4. Stufe, Fortschreibung

Bereitstellungstag: 12.03.2025 Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Friolzheim – Beteiligung der Öffentlichkeit Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz...

Bereitstellungstag: 12.03.2025

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Friolzheim – Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Friolzheim wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesautobahn 8 innerhalb der Gemarkungsgrenzen erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Fortschreibung ihres kommunalen Lärmaktionsplans verpflichtet. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Ortsdurchfahrt Friolzheim. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 17. Februar 2025 zugestimmt.

Das Büro Rapp AG schlägt folgende Lärmminderungsmaßnahmen vor:

  • Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der L 1175 Wimsheimer Straße um 90 Meter Richtung Norden bis auf Höhe Lindenstraße
  • Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der K 4566 Pforzheimer Straße um 315 Meter Richtung Westen bis Einmündung Ruhleslohweg
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der L 1175 Heimsheimer Straße zwischen dem Kreisverkehrsplatz und Ortsein-/-ausgang Süd auf einer Länge von 420 Metern
  • Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der L 1180 Leonberger Straße um 200 Meter Richtung Osten bis Beginn bzw. mit Ende 70 km/h-Beschränkung (Lückenschlusskriterium)
  • Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
  • Unterstützung der Eigentümer stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom Montag, 31.03.2025 bis einschließlich Montag, 05.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Friolzheim, Rathausstr. 7, Foyer, Erdgeschoss öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.friolzheim.de/verwaltung/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 05.05.2025 schriftlich vorgebracht werden.

Friolzheim, den 12.03.2025

gez. Michael Seiß, Bürgermeister

Erscheinung
Friolzheim Aktuell
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Ausgabe 12/2025

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Friolzheim

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von Gemeinde Friolzheim
18.03.2025
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