Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Friolzheim wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesautobahn 8 innerhalb der Gemarkungsgrenzen erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Fortschreibung ihres kommunalen Lärmaktionsplans verpflichtet. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Ortsdurchfahrt Friolzheim. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 17. Februar 2025 zugestimmt.
Das Büro Rapp AG schlägt folgende Lärmminderungsmaßnahmen vor:
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom Montag, 31.03.2025 bis einschließlich Montag, 05.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Friolzheim, Rathausstr. 7, Foyer, Erdgeschoss öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.friolzheim.de/verwaltung/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 05.05.2025 schriftlich vorgebracht werden.
Friolzheim, den 12.03.2025
gez. Michael Seiß, Bürgermeister