Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 47d Abs. 3 und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Als hierfür zuständige Behörde stellt die Gemeinde Kirchentellinsfurt einen Lärmaktionsplan nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen. Entsprechend den Ergebnissen der Analyse sind Möglichkeiten zur Lärmminderung zu prüfen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger sollten rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken.
Nach § 47d Abs. 3 und 4 BImSchG ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplanes, Runde IV behandelt und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Runde IV (Stand Januar 2025) liegt in der Zeit von Montag, 24.02.2025, bis einschließlich Freitag, 11.04.2025, im Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Zimmer 112, Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Den Lärmaktionsplanentwurf können Sie ebenso auf unserer Homepage unter www.kirchentellinsfurt.de/de/Wirtschaft-Bauen/Laermaktionsplan einsehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchentellinsfurt abgegeben werden, gerne per E-Mail an info@kirchentellinsfurt.de.
Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Kirchentellinsfurt, 17.02.2025
gez.
Bernd Haug
Bürgermeister