Landesfamilienpass - Gutscheine für 2025 ab sofort erhältlich

Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass berechtigt Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die in einem jährlich neuen Gutscheinheft ausgewiesenen...

Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass berechtigt Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die in einem jährlich neuen Gutscheinheft ausgewiesenen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Tarif zu besuchen.

Wer erhält einen Landesfamilienpass?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit einem oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales sowie bei sämtlichen Bezirksämtern.

Weitere Informationen findet man im Innenteil oder auf der Homepage der Stadtverwaltung Göppingen.

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Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen. Den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte können antragsberechtigte Familien ab sofort bei den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen/ Bezirksämter abholen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Sommerferien-Angebote

Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen oder Freibäder. Eine Liste sowie weitere Informationen gibt es auf der Website des Sozialministeriums. In den Familienpass können ein Kind und bis zu vier weitere erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrenntlebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Familienbegleiter. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

„Gerade in herausfordernden Zeiten sind die Sommerferien eine gute Gelegenheit, um sich ein bisschen zu erholen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart. „Mit dem Landesfamilienpass ist es für Familien mit Kindern noch einfacher, in ihrer Freizeit die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote im Land auch für wenig Geld zu entdecken. In Verbindung mit dem landesweit gültigen Jugendticket BW und dem Deutschlandticket sind auch weiter entfernte Ziele in Baden-Württemberg kostengünstiger zu erreichen.“

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld bzw. Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Auch Geflüchtete aus der Ukraine können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten.

Wo erhalten Familien den Pass?

Den Landesfamilienpass erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Einmal im Jahr können sie von dort die Gutscheinkarte abholen oder zugesendet bekommen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

Neue Angebote und ausgewählte Attraktionen im Jahr 2025:

  • Mit dabei sind unter anderem auch wieder die drei großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie das Ravensburger Spieleland. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
  • Neu hinzugekommen ist die Blumeninsel Mainau: Die beliebte Blumeninsel im Bodensee ist wie ein schwimmender Garten mit Alpenblick und mediterranem Flair. Ein Ausflugsziel für die ganze Familie, auch für Großeltern und Enkel. Gemeinsam können alle auf Schatzsuche über die Insel gehen oder die Natur entdecken. Mit dem Landesfamilienpass ermäßigt sich der Eintritt für Erwachsene um 5 Euro auf 24 Euro, Schülerinnen und Schüler mit Ausweis zahlen 17 Euro.
  • Urweltsteinbruch Holzmaden: Aus dem 180 Millionen Jahre alten Posidonienschiefer des unteren Jura können Familien mit Nachwuchsforschern mit Hammer und Meißel ihre eigenen Holzmaden-Fossilien bergen. Besitzerinnen und Besitzer des Landesfamilienpasses mit der entsprechenden Gutscheinkarte haben kostenfreien Eintritt. Der Verleih des Werkzeugs kostet für einen Hammer und einen Meißel jeweils 1,50 Euro.
  • Miniaturwelten Stuttgart: Besitzerinnen und Besitzer des Landesfamilienpasses haben die Möglichkeit, das größte Stadtmodell in Europa auf 180 Quadratmetern mit über 500 originalgetreu nachgebauten Gebäuden rund um den Hauptbahnhof Stuttgart zu erleben. Mit dem Landesfamilienpass erhalten sie eine Ermäßigung von 50 Prozent je Person. Bitte die Öffnungszeiten beachten.
  • Eine Vergünstigung bietet auch wieder (ausschließlich an der Kasse) die Wilhelma in Stuttgart. Mit dem Gutschein zusammen mit dem Pass können Familien in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2025 (Hauptsaison) eine Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs erwerben.

Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen und Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis (die Höhe steht noch nicht fest).

  • Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum und für das Porsche-Museum in Stuttgart ist das ganze Jahr gültig. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr die Museen kostenfrei besuchen. Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Besitzerinnen und Besitzer des Passes mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren haben freien Eintritt.
  • Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf ist derzeit geschlossen. Ob eine Öffnung 2025 stattfindet, ist unklar. Falls doch, bekommen Landesfamilienpassinhaber mit Gutscheinkarte die Familienkarte um 5 Euro ermäßigt.
Erscheinung
Göppinger Stadtbezirks-Nachrichten Bezgenriet-Jebenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Göppingen
von Bezirksamt Bezgenriet
05.02.2025
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