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Landratsamt bittet um Mithilfe: Vorschläge für Naturdenkmale gesucht – kleines Schild mit großer Wirkung

Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher bittet der Landkreis Heilbronn nun die Bevölkerung...

Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher bittet der Landkreis Heilbronn nun die Bevölkerung um Mithilfe: Noch bis zum 15. Januar 2025 können Einwohnerinnen und Einwohner eigene Vorschläge für mögliche, neue Naturdenkmale im Landkreis Heilbronn bei der Naturschutzbehörde einreichen.

Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützten Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmals führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe infrage kommen.

Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können über das Formular unter www.landkreis-heilbronn.de/VorschlagNaturdenkmal eingereicht werden. Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sowie Angaben zum Standort können auch Fotos hochgeladen werden.

Zu beachten ist, dass Eppingen, Bad Rappenau, Bad Friedrichshall und Neckarsulm die Naturdenkmale in eigener Zuständigkeit erfassen und daher nicht über das Formular vorgeschlagen werden können.

Vorschläge aus diesen Gebieten sind direkt an die jeweiligen Städte und Gemeinden zu übersenden. 

  • Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
    Kontakt: Herr Edlinger (F.Edlinger@eppingen.de, 07262/920-1220) Herr Scheeder (C.Scheeder@eppingen.de, 07262/920-1167) 
  • Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach 
    Kontakt: baurechtsamt@badrappenau.de 
  • Neckarsulm mit Erlenbach und Untereisesheim
    Kontakt: Frau Lorenz (Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de; 07132/35-2213) 
  • Bad Friedrichshall mit Oedheim und Offenau
    Kontakt: klima@friedrichshall.de

Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.

Erscheinung
Löwensteiner Chronik
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Ausgabe 02/2025

Orte

Löwenstein

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Landratsamt Heilbronn
10.01.2025
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