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Landratsamt Rems-Murr-Kreis

Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung vom 05.12.2025 über das Nichtbestehen der...

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

vom 05.12.2025

über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B14) Az.: 43-2478-B7.21-10

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) – obere Flurbereinigungsbehörde –hat den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen durch Änderungsbeschluss Nr. 10 des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan in der Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B14) am 25.11.2025für zulässig erklärt.
Die Genehmigung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Brücke über den Buchenbach zwischen Leutenbach und Weiler zum Stein - Lageänderung.
  • Zufahrtswege zur Brücke - Entfall der Wege zum bisher genehmigten Brückenstandort, Genehmigung der Wege zum neuen Brückenstandort.
  • Ausgleichsmaßnahmen - teilweiser Entfall der bisher erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, Genehmigung von neuen bzw. Änderung bisher genehmigter Ausgleichsmaßnahmen.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen werden durch die Maßnahmen nicht erwartet. Auch nicht in der Summe mit den bereits genehmigten Wegebaumaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet. Vertreter des amtlichen Naturschutzes haben zudem keine Hinweise auf erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen gegeben. Die vom privaten Naturschutz vorgebrachten Bedenken wurden abgewogen und vom LGL für nicht begründet erachtet.

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG werden durch die geplanten Maßnahmen nicht ausgelöst.

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.lgl-bw.de/2478 eingesehen werden.

Gez. Gerd Holzwarth, LVD D.S.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Burgstetten
05.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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