Worum geht es? Um eine in ihren Folgen nicht vollständig durchdachte und dadurch voraussichtlich sehr teure Änderung des Landeswahlrechts:
Im April 2022 hat die grün-schwarze Landesregierung mit den Stimmen der SPD eine Wahlrechtsreform beschlossen. Sie sieht den Wechsel von einem Einstimmen- zu einem Zweistimmenwahlrecht vor. Die Regelgröße des Landtags soll dabei durch die Wahl von 70 Abgeordneten per Erststimme (Direktmandate) und 50 Abgeordneten über die Landesliste erreicht werden. Der gute beabsichtigte Effekt war, den Landtag vielgestaltiger zu machen und mehr Frauen, Jüngere und Abgeordnete aus einem weiteren beruflichen und kulturellen Umfeld in den Landtag zu bringen.
Leider hat das neue Wahlrecht aber nach Berechnungen mehrerer unabhängiger Expertinnen und Experten den unschönen Nebeneffekt, die Zahl der Abgeordneten insgesamt deutlich zu erhöhen. Bereits heute umfasst der Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate 154 statt 120 Abgeordnete. Das neue Wahlrecht wird ihn dauerhaft wohl auf 180 Sitze vergrößern, in der Spitze möglicherweise bis auf über 200 Sitze. Das ist mit ebenso dauerhaften Kostensteigerungen um 125 Mio. Euro pro Legislaturperiode verbunden. Manche Schätzungen gehen sogar von noch deutlich höheren zusätzlichen Kosten aus. Und diese Belastung trifft unmittelbar alle Steuerzahlerinnen und -zahler in Baden-Württemberg.
Und nicht berücksichtigt ist bei diesen Berechnungen, dass möglicherweise der Stuttgarter Landtag für diese große Zahl von Abgeordneten schlicht zu klein ist …
Es gibt nun durchaus bessere Lösungen, die die FDP auch vorgelegt hat - nur: Ein Volksbegehren der FDP auf Landesebene wurde Ende 2023 vom Innenministerium aus formalen Gründen gestoppt. Wir unterstützen deshalb jetzt das im Juni 2024 zugelassene Volksbegehren des parteilosen Bürgers Dr. Dietmar Distler aus Bietigheim. Es sieht die Abstimmung über einen Gesetzesentwurf zur Verkleinerung des baden-württembergischen Landtags vor.
Zu diesem Volksbegehren werden 770.000 zustimmende Unterschriften benötigt (10% der Wahlberechtigten), um das Gesetz entweder direkt vom Landtag abstimmen und beschließen zu lassen oder eine Volksabstimmung darüber abzuhalten. Hier gilt jetzt also in besonderem Maße: Jede Stimme zählt.
Der einfachste Weg für Sie, sich zu beteiligen und eine mindestens fragwürdige Verwendung von Steuergeldern zu unterbinden ist, sich in eine Liste im Rahmen der amtlichen Sammlung im Bürgerbüro der Stadt Gerlingen einzutragen. Die Liste liegt zu den normalen Öffnungszeiten noch bis 10. Dezember 2024 aus. Unterschriftsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr.
Gerne können Sie auch unsere beiden Gemeinderätinnen Annette Höhn-Thye oder Martina Merchant sowie mich direkt ansprechen. Wir sammeln im Zuge der sog. freien Sammlung ebenfalls Unterschriften auf den amtlichen Vordrucken (Eintragungsblätter), die wir dann zur Prüfung und Registrierung an die Stadt weitergeben. Die freie Sammlung läuft noch bis zum 11. Februar 2025.
Ausführliche weitere Informationen zum Volksbegehren und den neuen Gesetzesentwurf finden Sie unter www.landtag-verkleinern.com .
Bitte stimmen Sie aktiv für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“, halten Sie unseren Landtag durch eine vernünftige Größe handlungsfähig und machen Sie durch Ihre Stimme unseren Landespolitikern deutlich, dass für ihre Sparappelle der Landeshaushalt zunächst die naheliegendste Adresse ist.
Herzliche Grüße,
Ihr Harald Melcher
Sprecher der FDP Gerlingen