Rund 100 Millionen Menschen mit Behinderung leben in der Europäischen Union. Über die nationalen Behindertenausweise haben sie in ihren Heimatländern oft bestimmte Sonderkonditionen, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Besuch von Museen und der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Doch die nationalen Ausweise wurden im Ausland oft nicht anerkannt. Nun hat das EU-Parlament am 24. April 2024 die Einführung des EU-Schwerbehindertenausweises beschlossen.
Mit dieser „European Disability Card“ sollen Menschen mit Behinderung Zugang zu denselben Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen haben wie die Bürgerinnen und Bürger des Landes, in das sie reisen. Der neue EU-Schwerbehindertenausweis ergänzt die nationalen Behindertenausweise. Die nationalen Behörden vergeben die nationalen Behindertenausweise weiterhin auf Grundlage ihrer eigenen Kriterien. Außerdem ist eine europäische Website für Menschen mit Behinderung geplant – diese soll zentral über den Erwerb, die Nutzung und die Erneuerung der Ausweise informieren.
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(G. A.)