Bezirksamt Faurndau
73035 Göppingen
Aus den Rathäusern

Leinenpflicht für Hunde

Hunde sind an der Leine zu führen 1. in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (ausgenommen Blindenhunde), 2. auf öffentlichen Verkehrsflächen...

Hunde sind an der Leine zu führen

1. in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (ausgenommen Blindenhunde),

2. auf öffentlichen Verkehrsflächen im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) und auf allgemein zugänglichen Schulhöfen,

3. an Bushaltestellen, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Fußgängerunterführungen, auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen.

4. im Waldgebiet Oberholz

5. im Waldgebiet Eichert

6. im Waldgebiet Öde

Siehe § 12 Abs. 3 PolVO Stadt Göppingen

Erscheinung
Mitteilungsblatt Faurndau
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Ausgabe 48/2024
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von Bezirksamt FaurndauBezirksamt Faurndau
27.11.2024
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