Aufgrund eingehender Hinweise aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt eindringlich auf die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht im ausgewiesenen Schutzgebiet zur Wiederansiedlung des Weißstorches hin. Die Leinenpflicht gilt jedes Jahr im Zeitraum vom 15. Februar bis 31. Juli in den Gewannen Kisselwiesen, Fröschau, Wörsch, Steinhorst und Hinterm Schloss. Es gilt jedoch nicht nur, auf den Weißstorch Rücksicht zu nehmen. Das Frühjahr läutet die allgemeine Brut- und Setzzeit fast aller Wildtiere ein. Unsere Feld- und Waldränder, Hecken sowie Wiesen sind jetzt die Kinderstube der Natur. Selbst der friedlichste Hund folgt in solchen Bereichen oft seinem natürlichen Jagd- und Stöbertrieb. Dies bedeutet insbesondere für junge oder trächtige Wildtiere puren Stress oder im schlimmsten Fall den Tod.
Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass das Missachten der Leinenpflicht in ausgewiesenen Schutzgebieten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Wir bitten daher alle Hundebesitzer um einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer heimischen Tierwelt im Sinne eines respektvollen Miteinanders.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!