Tiere, Natur & Umwelt

Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung – was ist das? Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen. Besonders in Städten...
Murgfluss und Brücke bei Nacht mit Blick auf das City Kaufhaus.
Künstliches Licht verändert auch den Nachthimmel über der Murg.Foto: J. Schumacher

Lichtverschmutzung – was ist das?

Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen. Besonders in Städten entsteht dabei eine sichtbare Lichtglocke: der sogenannte „Skyglow“.

Zu viel Licht schadet der Biodiversität – warum?

Nachtaktive Insekten werden von Lichtquellen angezogen (Staubsaugereffekt). Statt sich fortzupflanzen, kreisen sie um die Lampen, bis zur Erschöpfung. Dadurch fehlen sie im Nahrungsnetz und als Bestäuber. Auch andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Amphibien, Eulen oder Igel werden gestört. Sie verlieren die Orientierung, werden geblendet oder aus ihren Lebensräumen vertrieben.

Gesetzliche Grundlagen zur Lichtverschmutzung

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gilt Lichtverschmutzung als schädlich für die Umwelt. In Baden-Württemberg verpflichtet das Naturschutzgesetz (NatSchG BW) zur Nutzung insektenfreundlicher Beleuchtung bei neuen öffentlichen Anlagen. Fassadenbeleuchtungen sind von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts zwischen 22 und 6 Uhr verboten – auch bei privaten und gewerblichen Gebäuden (§21 Abs. 2). Ausnahmen sind nur bei öffentlicher oder betrieblicher Sicherheit erlaubt. Weitere Regelungen enthält die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Licht aus - aber wie?

Künstliches Licht sollte nur eingesetzt werden, wo es wirklich nötig ist. Bäume, Wiesen oder Teiche im Garten sollten dunkel bleiben. Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren helfen, Licht gezielt zu steuern. Nach unten gerichtete Lampen und insektenschonende Leuchtgehäuse verringern negative Auswirkungen. Jeder Beitrag zählt zum Schutz nachtaktiver Tiere.

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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