Sexuell übertragbare Krankheiten: Sondersprechstunde des Gesundheitsamts Tübingen zum Tag des Gesundheitsamts am Donnerstag, 20. März 2025, im Landratsamt Tübingen
Ziel der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. In regelmäßigen Abständen informiert die Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen – das Gesundheitsamt – auf der Homepage des Landkreises Tübingen www.kreis-tuebingen.de über aktuelle und regional bedeutsame Themen mit Gesundheitsbezug.
Seit 2019 wird jedes Jahr der „Tag des Gesundheitsamts“ begangen. Mit diesem vom Robert Koch-Institut ins Leben gerufene Tag sollen die kommunalen Gesundheitsbehörden und deren Bedeutung als wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in den öffentlichen Fokus gerückt werden. In diesem Zusammenhang bietet das Gesundheitsamt Tübingen am Donnerstag, 20. März 2025, von 8 bis 10 Uhr im Landratsamt Tübingen, Bauteil B, erster Stock, Raum Nr. B 1 38, eine offene Sondersprechstunde für sexuell übertragbare Krankheiten sowie auch Testungen an. Dieses zusätzliche Beratungs- und Testangebot ist kostenfrei und anonym – wie auch das der regulären Sprechstunde, bei der die Termine jedoch im Voraus online gebucht werden müssen. Im Jahr 2024 haben 629 Personen dieses Angebot im Gesundheitsamt Tübingen genutzt.
Sexuell übertragbare Infektionen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch bei Menschen über 50 Jahren steigt die Zahl der Neuinfektionen an. Wenn Schwangerschaftsverhütung kein Thema mehr ist, wird oft der Schutz vor Infektionen vergessen. Doch es kann jeden treffen, manchmal sogar unbemerkt. Zu den sexuell übertragbaren Infektionen (STI, für den englischen Begriff Sexually Transmitted Infections) gehören alle Infektionskrankheiten, die bei sexuellen Handlungen weitergegeben werden können. Sie sind häufig und können Menschen aller Altersgruppen, Geschlechter, Herkunft, sozialer Schichten und sexueller Vorlieben betreffen. Inzwischen sind nahezu alle STI gut behandelbar, sodass eine Heilung oder zumindest ein Leben mit der Erkrankung möglich ist – Voraussetzung hierfür ist jedoch eine frühzeitige Erkennung und Therapie. Wichtig ist zudem, dass alle Sexualpartnerinnen und -partner von Infizierten bzw. Erkrankten informiert und ggf. mitbehandelt werden.
Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?
Kondome können das Ansteckungsrisiko für die meisten sexuell übertragbaren Erkrankungen deutlich reduzieren und sind daher bei allen Formen des Geschlechtsverkehrs sinnvoll. Wichtig ist, stets auf die korrekte Handhabung zu achten.
Vor manchen Infektionen kann man sich gezielt mit einer Impfung schützen. Die Impfungen gegen Hepatitis B und HPV (Humane Papillomaviren) gehören inzwischen für alle Geschlechter zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Grundimpfungen im Kindes- und Jugendalter. Bei bestimmten Personengruppen können zusätzliche Impfungen empfohlen sein, z.B. Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und Mpox (ehemals Affenpocken).
Zur gezielten Prävention von HIV-Infektionen besteht außerdem die Möglichkeit der Einnahme bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente vor einem Risikokontakt (= Präexpositionsprophylaxe, abgekürzt PrEP) und danach (= Postexpositionsprophylaxe, abgekürzt PEP).
Generell gilt: Diese gezielten Maßnahmen zum Schutz vor bestimmten Krankheitserregern sind kein Ersatz für Safer Sex (= „geschützter Sex“, bei dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten vermieden wird). Denn gezielte Impfungen, PrEP und PEP schützen nicht vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen.
Bei einem höheren persönlichen Ansteckungsrisiko, beispielsweise bei wechselnden Partnerinnen und Partnern, sollte man sich regelmäßig auf STI testen lassen (je nach individuellem Risiko alle 3 bis 12 Monate). In Baden-Württemberg bieten Gesundheitsämter oder die deutsche Aidshilfe die Möglichkeit der anonymen und kostenfreien Testung an. Um ein möglichst verlässliches Ergebnis zu erhalten, ist es wichtig, dass zwischen einem etwaigen Risikokontakt und der Testung ausreichend Zeit vergangen ist. Für einen HIV-Test sind dies circa sechs Wochen, für Syphilis, Chlamydieninfektionen und Tripper circa drei bis vier Wochen.
Wichtig: Sollten Sie Beschwerden haben, die auf eine STI hindeuten, begeben Sie sich bitte direkt in ärztliche Behandlung. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die notwendigen Tests. Im Gesundheitsamt findet keine diagnostische Abklärung von Beschwerden und keine Behandlung statt.
Zusatzinformationen:
Informationen zur STI-Sprechstunde im Gesundheitsamt Tübingen mit Online-Terminbuchung und ein Faktenblatt finden Sie unter www.kreis-tuebingen.de > Suchbegriff STI oder direkt unter www.kreis-tuebingen.de/gesundheit_+lebensmittel/gesundheit/sti. Weitere Informationen zu sexuell übertragbaren Infektionen finden Sie unter www.liebesleben.de. Informationen zur Arbeit des Gesundheitsamts im Landratsamt Tübingen sind unter www.kreis-tuebingen.de/gesundheit zu finden.