Leider hat sich bei der öffentlichen Bekanntmachung des Umlegungsausschusses unter Ziffer VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnissesim letzten Nachrichtenblatt vom 8.8.2024 der Fehlerteufel eingeschlichen. Anbei finden Sie die Ziffer VIII. in geänderter Form. Die gesamte öffentliche Bekanntmachung können Sie auf unserer Homepage unter www.kirchheim-n.de einsehen. Vielen Dank.
Für die Flurstücke des Umlegungsgebietes wurden vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Bohnenstingl, 74366 Kirchheim, eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 Abs.1 BauGB gefertigt. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis I liegen in der Zeit
vom 22.8.2024 bis einschließlich 22.9.2024
öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Kirchheim am Neckar, im Rathaus, Zimmer 05, Hauptstr. 78, 74366 Kirchheim am Neckar, oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form des Grundstücks des Umlegungsgebietes aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern.
In dem Bestandsverzeichnis I sind für jedes Grundstück aufgeführt:
1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;
2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von Größe und Nutzungsart sowie der Lagebezeichnung bzw. Straße und Hausnummer.
Im Bestandsverzeichnis II sind die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen aufgeführt. In das Bestandsverzeichnis II ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Beteiligten im Umlegungsverfahren können gegebenenfalls eine Berichtigung dieser Unterlagen beantragen.
Kirchheim am Neckar, 8.8.2024 Umlegungsausschuss
gez. Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses