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„Loh II“ in Meßstetten: Eingeleitetes Verfahren zur Baulandumlegung soll Stadt ermöglichen, an die fehlenden beiden Grundstücke zu kommen

Während die Erschließungsarbeiten beim Baugebiet „Loh I“ in Meßstetten zügig voranschreiten, gibt es auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans...
Zügig voran geht es mit der Erschließung des Baugebietes „Loh I“ in Meßstetten. Daran anschließen soll sich linker Hand (vom Baum verdeckt) das Baugebiet „Loh II“. Der Stadt fehlen aber noch zwei Grundstücke. Um hier endlich voranzukommen, hat der Gemeinderat der Anordnung einer Baulandumlegung einstimmig zugestimmt.
Zügig voran geht es mit der Erschließung des Baugebietes „Loh I“ in Meßstetten. Daran anschließen soll sich linker Hand (vom Baum verdeckt) das Baugebiet „Loh II“. Der Stadt fehlen aber noch zwei Grundstücke. Um hier endlich voranzukommen, hat der Gemeinderat der Anordnung einer Baulandumlegung einstimmig zugestimmt.Foto: Volker Bitzer

Während die Erschließungsarbeiten beim Baugebiet „Loh I“ in Meßstetten zügig voranschreiten, gibt es auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Loh II“ eine neue Dynamik. Weil der Stadt in diesem Areal noch immer zwei in privater Hand befindliche Grundstücke fehlen, hat der Gemeinderat einstimmig der Anordnung der Baulandumlegung zugestimmt. Damit können diese Flächen auch gegen den Willen der Eigentümer in Bauland umgewandelt werden.

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Ausgabe 17/2025

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Meßstetten
von Stadt Meßstetten
25.04.2025
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