Während die Erschließungsarbeiten beim Baugebiet „Loh I“ in Meßstetten zügig voranschreiten, gibt es auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Loh II“ eine neue Dynamik. Weil der Stadt in diesem Areal noch immer zwei in privater Hand befindliche Grundstücke fehlen, hat der Gemeinderat einstimmig der Anordnung der Baulandumlegung zugestimmt. Damit können diese Flächen auch gegen den Willen der Eigentümer in Bauland umgewandelt werden.
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