Zunächst herzlichen Glückwunsch an die CDU-Landtagsfraktion (und selbstverständlich bei dieser Gelegenheit auch an den Wahlsieger vom 23.02., an dem die CDU mit einem SPD-roten Auge davongekommen zu sein scheint?), die mit ihrem Vorschlag einer Reform der baden-wttbg. Grundsteuerreform, dieses derzeit noch durchaus „reizvolle“ Thema, vor der Bundestagswahl zeitlich sehr geschickt, punktgenau und medienwirksam platziert hat.
M. E. stellt diese Kampagne jedoch lediglich ein Ablenkungsmanöver und eine Beruhigungspille dar, die die CDU hinsichtlich des eindeutig ideologisch geprägten Grundsteuermodells damit artikuliert. Den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit zu geben, ungerechte Härten zu beseitigen, oder die Gutachterausschüsse aufzufordern, deren ermittelte Bodenrichtwerte nochmals zu überprüfen und ggfls. anzupassen. All diese Forderungen gehen am Kern der Grundsteuermisere vorbei.
Und eine auf die lange Bank geschobene Evaluation ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar, können die Kommunen doch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr genau die Auswirkungen der Grundsteuerreform 2025 aufzeigen.
Die großen Unwuchten, die es m. E. gilt, zeitnah zu beseitigen, werden einerseits durch die extrem niedrigen Bodenrichtwerte der Gewerbegebietszonen sowie andererseits durch die deutlich geringeren Grundsteueraufkommen beim Geschosswohnungsbau ggü. 2024 hervorgerufen. Exakt diese Verwerfungen treffen den Kern der misslungenen Reform und bedürfen m. E. zwingend einer Reform.
Die Zeche dieser unangemessenen und nicht sozial verträglichen steuerlichen Lastenverschiebungen zahlen vor allem die Grundstückbesitzer mit älteren Einfamilienhäusern gepaart mit großen – oftmals ökologisch konzipierten Grünflächen – auf deren Grundstücken, welche überdies vielfach keiner weiteren baulichen Verdichtung zugeführt werden können.
Belegen möchte ich die ungerechtfertigten Lastenverschiebungen mit unlängst veröffentlichten Zahlen aus einer Gemeinde im Landkreis Karlsruhe. Die bisher in den dortigen Gewerbegebietszonen generierte Grundsteuer verminderte sich in 2025 ggü. dem Vorjahr um ca. 60.000 € auf etwa ein Drittel des bisherigen Volumens.
Diese Steuerrückgänge mussten wegen der aufkommensneutralen Umsetzung folglich von Grundstücken außerhalb von Gewerbegebieten kompensiert werden. Bezogen auf die rd. 1.100 baden-wttbg. Kommunen – bedeutet dies eine m. E. finanzielle Lastenverschiebung in Höhe von ca. 66 Mio. € pro Jahr.
Diese Verlagerungen zu Lasten der Einfamilienhausbesitzer treffen im Übrigen in ähnlicher Größenordnung zusätzlich auch für den Geschosswohnungsbau zu. Somit bezahlen nach meinen eher konservativen Berechnungen die Einfamilienhausbesitzer durch diese Lastenumverteilungen in Baden-Wttbg. ab 2025 jährlich ca. 130 -150 Mio. € mehr an Grundsteuer.
Wartet man auf den Schwarzen Peter Bundesverfassungsgericht, bis dieses in vielleicht 10 Jahren ein Urteil zur Verfassungswidrigkeit fällt, belaufen sich diese immensen steuerlichen Lastenverschiebungen auf mindestens 1,5 Milliarden €. Wohlgemerkt bei den aktuellen aufkommensneutralen Hebesätzen.
Zu befürchten steht landauf und landab nämlich, dass die klammen Finanzlagen der Landkreise (Stichwort: weitere signifikante Erhöhung der Kreisumlage) sowie vieler Kommunen die bislang aufkommensneutral festgelegten Hebesätze sehr zeitnah pulverisieren werden und wohl mittelfristig eine Erhöhung des Hebesatzes „B“ erfahren dürften. Allein der Glaube fehlt mir, dass dies nicht so passieren wird.
Uwe Hotz
FDP-Ortsverband