Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird traditionell für „Maischerze“ oder das „Maien-Stecken“ genutzt. Allerdings gehen die Ansichten darüber, was ein Streich ist oder schon Unfug, Diebstahl oder gar Sachbeschädigung darstellt, weit auseinander.
Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an die Kinder und Jugendlichen, sich nicht zu Unsinn verleiten zu lassen, denn dieser Unsinn kann „ins Auge gehen“. Gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ist es oftmals eine Zumutung, wenn Gegenstände vom Grundstück entwendet oder Hecken, Briefkästen usw. rollenweise mit Toilettenpapier eingewickelt, zum Teil sogar mit Ketchup, Senf oder Mayonnaise verunreinigt werden. Jeder Scherz und vor allem auch dessen Folgen sollte daher wohl überlegt sein.
Unsere Bitte geht auch an die Eltern, ihre Kinder zu entsprechendem Verhalten aufzufordern und aufzuklären. Wie so oft gilt: Eltern haften für ihre Kinder!
Andererseits bitten wir aber alle Einwohner um Nachsicht und Erinnerung daran, wie man sich in der eigenen Jugend- und Kinderzeit verhalten hat.
Schabernack: ja – Unfug und Sachbeschädigung: nein. Es gilt auch am 1. Mai wie überall: wer andere schädigt, muss hierfür gerade stehen! Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Schadensereignis fahrlässig, vorsätzlich oder unbeabsichtigt herbeigeführt wurde.
Wenn jeder das beherzigt, kann und darf die Tradition des „Maien-Steckens“ fortgeführt werden. Aber bitte immer im Rahmen der geltenden Gesetze!