Der Brauch des Maiensteckens ist kein Freibrief für Streiche aller Art. Die Grenzen des Maiensteckens sind dort erreicht, wo das Maß des Vertretbaren überschritten wird und Schäden verursacht werden. Wenn durch diese „Streiche“ zum Beispiel Verkehrsgefährdungen oder Sachschäden an Gebäuden, Gärten usw. entstehen, hat das nichts mehr mit dem – ansonsten gewiss von allen Seiten akzeptierten und geduldeten – Maienstecken zu tun, sondern in gravierenden Fällen liegen sogar Straftatbestände vor.
Es wird von der Ortschaftsverwaltung an alle Jugendlichen appelliert, den alten Maienbrauch nicht ausarten zu lassen und zu unsinnigen Aktionen zu missbrauchen. Wir bitten deshalb auch die Eltern unserer Jugendlichen, den Kindern „ins Gewissen“ zu reden.
In diesem Sinne wünscht die Ortschaftsverwaltung Ihnen allen einen guten Start in einen hoffentlich schönen Mai.