Traditionell erbringen junge Männer in der Nacht zum 1. Mai ihrer Verehrten kleine Beweise der Zuneigung und es finden lustige, originelle und kreative Streiche statt, wie zum Beispiel allzu ordnungsliebenden Mitbürgern in deren vielleicht stattlichen Schar von Gartenzwergen den einen oder anderen umzustellen oder gar andere Scherze, die ein Zeichen der Originalität und Kreativität sind. Gute und kreative Maischerze sind diejenigen, die man sich im Ort noch Jahrzehnte danach erzählt.
Leider gibt es auch ziemlich dumme Streiche. Die Grenzen der Streiche sind dort erreicht, wo Schäden verursacht werden und Gefahren für den Einzelnen und für die Öffentlichkeit entstehen. Wenn strafrechtliche Tatbestände der Sachbeschädigung oder des Diebstahls erfüllt werden, dann hat dies mit Maischerzen nichts mehr zu tun und wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu gehören zum Beispiel das Niedermähen von Gartenschmuck, das Verteilen von Toilettenpapier auf und an allen möglichen Gegenständen und Plätzen, das Bewerfen und Beschmieren von Häuserfassaden mit rohen Eiern etc. Ebenso strafrechtlich relevant sind Vorkommnisse wie das Herausheben von Schachtabdeckungen oder auch das Zustellen von Feuerwehrzufahrten.
Oft beobachtet wurde in den vergangenen Jahren, dass vielfach Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren noch bis nach Mitternacht unterwegs waren. Hier muss die Aufsichtspflicht der Eltern greifen. Wenn diese verletzt wird, kann dies auch für Eltern erhebliche Folgen haben.
Wir bitten insbesondere die Eltern dieser Altersgruppe, ihre Kinder auf mögliche Folgen solcher „Scherze“ hinzuweisen.
Herzlichen Dank!