Traditionell sind in der Nacht zum 1. Mai junge Männer unterwegs, um der Angebeteten kleine Beweise der Zuneigung zu verehren. Ebenso sind lustige, originelle und kreative Streiche üblich. Gute und kreative Maischerze sind diejenigen, die im Gedächtnis der Jugend und der Ortschaft haften bleiben. Über die man Jahre später noch gerne humorvoll berichtet.
Leider gibt es auch ziemlich dumme Streiche. Wenn z. B. Schäden verursacht werden oder Gefahren für den Einzelnen und für die Allgemeinheit entstehen. Sachbeschädigungen oder der Tatbestand des Diebstahls haben so dann auch mit Maischerzen nun wirklich nichts mehr zu tun. Dies wird sogar in der Regel strafrechtlich verfolgt.
Einfach nur ekelhaft und schlichtweg doof muss das Verteilen von Toilettenpapier auf und an allen möglichen Gegenständen und Plätzen, das Bewerfen und Beschmieren von Häuserfassaden mit rohen Eiern etc. genannt werden. Ebenso strafrechtlich relevant sind Vorkommnisse wie das Herausheben von Schachtabdeckungen oder auch das Zustellen von Feuerwehrzufahrten.
An die Aufsichtspflicht der Eltern sei an dieser Stelle auch erinnert. Oft kann beobachtet werden, dass vielfach Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren noch bis nach Mitternacht unterwegs sind. Hier muss die Aufsichtspflicht der Eltern greifen. Wenn diese verletzt wird, kann dies auch für Eltern rechtliche Folgen haben.
Ein offenes Gespräch mit unseren Kindern vor der Maiennacht kann diese Grenzen, von der guten Tradition hin zum groben Unfug, aufzeigen und so zielführend sein.
Herzlichen Dank!