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Mehr Schutz nach Fehlgeburt

Neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025 Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen...
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Neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind, sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

Ansprechpartner:

1. Vorsitzender Herr Armin Klingel, Tel. 6411

2. Vorsitzende Frau Birgit Jentner, Tel. 42653

Mail: ov-wimsheim-friolzheim.de


Der Sozialverband VdK ist mit seinen bundesweit 2,2 Millionen und über 257.000 Mitgliedern im Südwesten der größte Sozialverband in Bund und Land. Viele Mitglieder sind unter anderem Menschen mit Behinderung, Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, chronisch Erkrankte und Grundsicherungsempfänger. Der Sozialverband ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral und setzt sich für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er vor Ort Beratungen in den VdK-Sozialstationen an und berät sie z. B. bei Sozialrechtsschutz, Pflege von Angehörigen und unterstützt sie bei vielen rechtlichen sozialen Fragen.

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