Bei Feld- und Weinbergarbeiten ist es oft unausweichlich, dass Straßen und Feldwege durch Erde, Gras und Pflanzenteile verschmutzt werden. Die Verschmutzung der Straßen und Wege erhöht aber beträchtlich die Unfallgefahr und kann zu Beschädigungen der Straßendecken führen. Wer die Fahrbahn verunreinigt, ist nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die Gefahr (= Verunreinigung) unverzüglich zu beseitigen. Der an den Reifen haftende Schmutz ist vor der Ausfahrt auf die Straße zu entfernen.
Entsteht, z.B. durch eine verschmutzte Fahrbahn, ein Unfall, so hat der Verantwortliche mit unter Umständen erheblichen Schadensersatzforderungen zu rechnen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass die öffentlichen Straßen und Wege Eigentum der Allgemeinheit sind und dass Reparaturen mit Steuergeldern bezahlt werden müssen. Wer eine öffentliche Einrichtung beschädigt, schadet im Grunde sich selbst.
Deshalb unser Appell an alle Wengerter und Landwirte: Nehmen Sie eine Schaufel und einen Besen mit und reinigen Sie nach Beendigung der Arbeiten Ihre Fahrzeuge sowie die von Ihnen benutzten Straßen und Wege.
Wir bitten auch darum, das Unkraut entlang den Feld- und Weinbergwegen zu entfernen. Dies dient dem so wichtigen Erhalt der Wege, gerade für Sie als Anlieger - vielen Dank.
Ihr Ordnungsamt