Förderung privater Eigentümer – Eigentümerberatung zu Ihrem Bauvorhaben
Die Gemeinde Rosenberg ist bis 2029 als MOGENA, Modellgemeinde nachhaltige Strukturentwicklung, anerkannt. In diesem Rahmen genießen private und kommunale ELR-Anträge in allen Ortsteilen einen Fördervorrang im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Neben dem Ortskern werden Wohnprojekte in Siedlungsgebieten der 1960er- und 1970er-Jahre gefördert.
Um Eigentümer bei ihren Planungen zu unterstützen, hat die Gemeinde die Klärle GmbH aus Weikersheim beauftragt, die Eigentümer zu beraten.
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Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!
Beratungstermine finden statt am 13. Mai und am 17. Juni 2025.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Frau Kautzmann-Link, Tel. 06295/9201-13, E-Mail: Ulrike.Kautzmann-Link@rosenberg-baden.de in Verbindung.
Die Antragstellung im ELR ist jährlich möglich. Für eine ELR-Antragstellung im Spätsommer müssen die Anträge bis Ende Juli digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr des Folgejahres über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss im Jahr der Bewilligung beginnen.