Geschichts- und Kulturverein Köngen e. V.
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Nachtrag zur Bundestagswahl!

Unser Wahlrecht ist keine Selbstverständlichkeit! Artikel 38 – GRUNDGESETZ – Gültigkeit seit 1949 Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages...

Unser Wahlrecht ist keine Selbstverständlichkeit!

Artikel 38 – GRUNDGESETZ – Gültigkeit seit 1949

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Im Kampf für ein Wahlrecht haben Menschen ihr Leben eingesetzt.

Im Jahr 1848 war für die Wahl des Frankfurter Parlamentes noch ein an den Besitzverhältnissen orientiertes Wahlrecht gegeben. Und selbstverständlich galt dieses damals nur für männliche Wähler. Mit dem Beginn der Weimarer Republik 1918 gab es dann erstmals ein Wahlrecht unabhängig von Besitz und Einkommen. Und zum ersten Mal durften 1918 auch Frauen in Deutschland wählen – nach einem langen Kampf und zahlreichen Demonstrationen.

Der weltweit lange und mühsame Einsatz für ein Frauenwahlrecht stellt sich wie folgt dar: 1893 wird in Neuseeland als erstem Land der Welt das Frauenwahlrecht eingeführt – 1906 folgt Finnland als erstes europäisches Land – 1915 Dänemark – 1917 Niederlande – 1918 Deutschland und Österreich – 1920 USA – 1922 Irland – 1928 Großbritannien – 1944 Frankreich und Italien – 1971 Schweiz – 1974 Portugal – 1984 Liechtenstein.

Erscheinung
Köngener Anzeiger
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Ausgabe 09/2025

Orte

Köngen

Kategorien

Kultur
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