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Schadstoffmobil der AVR Kommunal ist am Freitag, den 19.07.2024 in Neidenstein In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende...

Schadstoffmobil der AVR Kommunal ist am Freitag, den 19.07.2024 in Neidenstein

In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal AöR können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.

Am Freitag, den 19.07.2024 können die Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe von 14:00 bis 17:00 Uhr beim Bauhof in der Industriestraße 7 beim Schadstoffmobil abgeben.

Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten werden bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

Wandfarben werden nicht beim Schadstoffmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden.

Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus.

Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.

Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden.

Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an.

Die AVR Kommunal AöR bittet die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
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Ausgabe 28/2024

Orte

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Panorama
von AVR Kommunal AöR
12.07.2024
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