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Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Schwetzinger und Hockenheimer Hardt“

– Öffentliche Auslegung des Planentwurfs – Der Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet (VSG) 6617-441 „Schwetzinger und Hockenheimer...

– Öffentliche Auslegung des Planentwurfs –

Der Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet (VSG) 6617-441 „Schwetzinger und Hockenheimer Hardt“ wird öffentlich ausgelegt. Um den ökologischen Wert des Natura 2000-Gebiets zu sichern und auch verbessern zu können, wurde ein Natura 2000-Managementplan erarbeitet, der nun im Entwurf vorliegt. Im Managementplan sind die im Gebiet vorkommenden Arten der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) dargestellt. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen zur Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden VSG-Arten. Der Entwurf des Managementplanes wurde am 29. Oktober 2024 in einer Beiratssitzung mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener von der Planung berührter Institutionen und Verbänden beraten.

Der Entwurf des Managementplans liegt in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 10. Februar 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme an folgenden Orten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten aus:

  • Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz,
    2. OG, neben Zi. 225, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim
  • Regierungspräsidium Karlsruhe,
    2. OG, Zi. 327, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe

Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Anmeldung.

Die Unterlagen können in diesem Zeitraum auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung

Sie haben die Möglichkeit ab Beginn der Auslegung bis zum 24. Februar 2025 zur Entwurfsfassung des Managementplans Stellung zu nehmen. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme mit dem Betreff „6617-441 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56, z. Hd. Frau Anja Leyk-Anderer, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an: Natura2000@rpk.bwl.de

Aus der Stellungnahme sollte hervorgehen, auf welche Flächen im VSG-Gebiet Sie sich beziehen. Hilfreich ist die Angabe der Flurstücks-Nummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme Ihren Namen und Anschrift enthalten.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege – zur Verfügung:

Anja Leyk-Anderer; Telefon 0721/926-4370, Tobias Lepp, Telefon 0721/926-7701; Lisa Hannemann, Telefon 0721/926-4348,
E-Mail: Natura2000@rpk.bwl.de

Weitere Informationen zu Natura 2000 finden Sie im Internet unter:

www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2911/

Karlsruhe, den 13.12.2024

Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Leimen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Leimen

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Politik
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