Viele Neuerungen gab es beim Netzwerktreffen der Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Über 50 Teilnehmer informierten sich zu aktuellen Themen.
Im ersten Teil der Veranstaltung wurden die Teilnehmer über die aktuellen Änderungen in der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) informiert. Eine wesentliche Neuerung ist der Wegfall der Schulungspflicht für ehrenamtlich Tätige in Nachbarschaftshilfen. Dennoch legen die bürgerschaftlichen Nachbarschaftshilfen und das Netzwerk Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis als Qualitätssicherung weiterhin Wert auf die Schulungsangebote, deren Kosten von der AOK übernommen werden. Teilnehmen können Helfer der Nachbarschaftshilfen und auch pflegende Angehörige.
Ein weiteres Thema waren die Anerkennungs- und Fördermöglichkeiten von Nachbarschaftshilfen. Viola Schumpp von der Anerkennungsbehörde für Unterstützungsangebote des Schwarzwald-Baar-Kreises erläuterte, dass neben häuslichen Betreuungsdiensten auch Betreuungsgruppen, familienentlastende Dienste und haushaltsnahe Servicedienstleistungen anerkannt werden können. Nach erfolgter Anerkennung besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch die Pflegekasse zu erhalten.
Eine bedeutende Änderung ist die Einführung von ehrenamtlichen Einzelhelfern. Dadurch können Pflegebedürftige ihren Helfern aus deren Bekanntenkreis erstmals den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro im Monat zukommen lassen. Es wurde betont, dass die ehrenamtlichen Einzelhelfer als ergänzendes Angebot für die ambulante Versorgung hilfreich sind, wo bereits nachbarschaftliche Unterstützung stattfindet und diese keine Konkurrenz für die Nachbarschaftshilfen darstellen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen. Dieses Angebot erwies sich, wie in jedem Netzwerktreffen, als besonders wertvoll für die Anwesenden, da es die Möglichkeit bot, Erfahrungen zu teilen und von den Erkenntnissen anderer zu profitieren.
Mittlerweile gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis 13 bürgerschaftliche Nachbarschaftshilfen. Weitere sind derzeit in der Gründungsphase.
Weitere Infos zum Netzwerk Nachbarschaftshilfen Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es bei der Stabsstelle Sozialplanung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, Susanne Maier, Telefon: 07721 913-7223 oder E-Mail s.maier@lrasbk.de.