Gemeindeverwaltung Möglingen
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Neue Grundsteuer ab 2025: Wichtige Informationen zur ersten Fälligkeit

Die Reform der Grundsteuer bringt Änderungen für alle Grundsteuerpflichtigen mit sich. Aufgrund von Verzögerungen bei der Zustellung der Grundsteuerbescheide...

Die Reform der Grundsteuer bringt Änderungen für alle Grundsteuerpflichtigen mit sich. Aufgrund von Verzögerungen bei der Zustellung der Grundsteuerbescheide wird die Abbuchung der ersten Rate der Grundsteuer angepasst.


Warum kommt es zu Verzögerungen?

Die Grundsteuerbescheide konnten erst Ende Januar 2025 gedruckt werden, da das Rechenzentrum aufgrund des hohen Druckaufkommens im Zusammenhang mit der Bundestagswahl stark ausgelastet war. Zudem hat der Poststreik die Zustellung weiter verzögert.


Neue Fälligkeit für die erste Rate:

Die reguläre Fälligkeit der ersten Grundsteuer-Rate ist der 15. Februar 2025. Da die Widerspruchsfrist jedoch erst Ende Februar 2025 endet, wird die Abbuchung der Grundsteuer durch die Gemeinde Möglingen – sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt – ausnahmsweise erst am 13. März 2025 erfolgen.

Diese Maßnahme dient dazu, Rückfragen zur Grundsteuer sowie eventuelle Widersprüche vor der Abbuchung zu klären und eine einheitliche Handhabung sicherzustellen.

Grundsteuerpflichtige, die kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden gebeten, ihre Zahlung der Grundsteuer spätestens bis zum 13. März 2025 eigenständig zu überweisen.


Kontakt und weitere Informationen

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens ist die telefonische Erreichbarkeit der Kämmerei derzeit eingeschränkt. Wir bitten daher darum, sich vorzugsweise schriftlich per E-Mail an die Gemeinde zu wenden.

E-Mail: kaemmerei@moeglingen.de
Telefon: Frau Arjane Syla – Tel.: 07141 4864-22


Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde Möglingen unter
www.moeglingen.de (Rubrik „Aktuelles / Grundsteuerreform“) sowie auf der offiziellen Seite des Landes Baden-Württemberg unter
www.grundsteuer-bw.de

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Ausgabe 07/2025

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