Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2024 die neuen Hebesätze ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B beschlossen.
Durch den gleichbleibenden Hebesatz bei der Grundsteuer A (Grundstücke, Land- und Forstwirtschaft) von 400 v.H. und dem reduzierten Hebesatz bei der Grundsteuer B (Grundstücke, bebaut, unbebaut, private und gewerblich) von 330 v.H. auf 134 v.H. gilt die Anpassung als aufkommensneutral. Somit wird das Grundsteueraufkommen insgesamt in der Gemeinde gleichbleiben. Durch die gesetzlichen Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken kann es zu Verschiebungen der Grundsteuerlast bei einzelnen Grundstücken kommen.