Das Steueramt erklärt hiermit nach §11 (2) der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Herrenalb die gelben Steuermarken für die Jahre 2023/2024 für ungültig.
Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten per Post in den nächsten Wochen die neuen Steuermarken für ihre Vierbeiner. Diese blauen Hundesteuermarken gelten dann ab Zustellung für die Jahre 2025/2026.
Bis Mitte Januar werden diese an alle Haushalte mit Hund zugestellt. Bis zum Erhalt der neuen Marke behält die alte Hundesteuermarke für die Jahre 2023/2024 ihre Gültigkeit.