Stadt Bad Herrenalb
76332 Bad Herrenalb
Aus den Rathäusern

Neue Hundesteuermarken für die Jahre 2025/2026

Das Steueramt erklärt hiermit nach §11 (2) der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Herrenalb die gelben Steuermarken für die Jahre 2023/2024 für ungültig....

Das Steueramt erklärt hiermit nach §11 (2) der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Herrenalb die gelben Steuermarken für die Jahre 2023/2024 für ungültig.

Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten per Post in den nächsten Wochen die neuen Steuermarken für ihre Vierbeiner. Diese blauen Hundesteuermarken gelten dann ab Zustellung für die Jahre 2025/2026.

Bis Mitte Januar werden diese an alle Haushalte mit Hund zugestellt. Bis zum Erhalt der neuen Marke behält die alte Hundesteuermarke für die Jahre 2023/2024 ihre Gültigkeit.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Bad Herrenalb
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024

Orte

Bad Herrenalb

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Bad Herrenalb
19.12.2024
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