Am 30. März 2025 haben die Katholikinnen und Katholiken in St. Cyriakus Wiesensteig wie folgt gewählt:
Wahlanfechtung:
Laut der Ordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten können nach § 28 Wahlanfechtungen von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied bis einschließlich des siebten Tages nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden – dies wäre bis zum 8. April 2025.
Sie müssen binnen weiterer sieben Tage schriftlich begründet werden.
Selbstverständlich kann dies auch beim Pfarrbüro eingereicht werden und wird dann umgehend an den Wahlausschuss weitergeleitet.