Der Dorfplatz vor dem Schönbuchmuseum in der Ringstraße wurde mit dem Verkehrszeichen 314 der StVO neu beschildert.
Autofahrer dürfen ihren Pkw weiterhin auf der beschilderten Fläche parken. Das Abstellen von Wohnanhängern und anderen nichtmotorisierten Fahrzeugen ist aufgrund des ebenfalls neu angebrachten Zusatzzeichens 1010-58 allerdings nicht mehr erlaubt. Gleiches gilt für das Abstellen von Lkw.
Verstöße gegen die neue Regelung werden vom Gemeindevollzugsdienst mit einem Ordnungsgeld geahndet.