Ab 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen künftig nur noch digital erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden.
Das digitale Passfoto kann entweder direkt vor Ort in der Behörde gegen eine Gebühr von 6 Euro aufgenommen werden oder in einem Fotostudio, das über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt. Eine Liste bereits angebundener Fotostudios ist im Internet abrufbar: alfo-passbild.com.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente weiter zu erhöhen.