Aus den Rathäusern

Neue Regelung für Passbilder bei Ausweis- und Passanträgen

Aktuell wird in den Medien darüber informiert, dass ab dem 1. Mai 2025 bundesweit neue Regeln für Ausweisfotos gelten. Für die Beantragung eines Personalausweises...

Aktuell wird in den Medien darüber informiert, dass ab dem 1. Mai 2025 bundesweit neue Regeln für Ausweisfotos gelten. Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses sollen nur noch digitale biometrische Passbilder verwendet werden dürfen.

Passbilder in Papierform dürfen dann nicht mehr angenommen werden.

Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behördeoder bei einem registrierten Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten.

Da die Stadt Tengen jedoch bisher noch kein Aufnahmegerät von der Bundesdruckerei erhalten hat, können gegenwärtig noch keine digitalen Passfotos in unserem Meldeamt aufgenommen werden.

Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen und der Tatsache, dass die Bundesdruckerei bisher noch nicht alle Bürgerämter mit den erforderlichen Aufnahmegeräten ausstatten konnte, erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin aktuelle biometrische Passfotos in Papierform zu akzeptieren.

Sollten sich für diese Vorgehensweise kurzfristige Änderungen ergeben, werden wir darüber informieren. Ebenfalls werden wir informieren, sobald die Erstellung digitaler Passfotos auch in unserem Meldeamt möglich ist.

Von der Regelung digitaler Passbilder unberührt bleiben bis auf weiteres sämtliche Führerscheinanträge. Hier ist laut Auskunft der Führerscheinstelle beim Landratsamt weiterhin die Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos in herkömmlicher Papierform erforderlich.

Für Rückfragen zur Handhabung der neuen Passbildregelungen dürfen Sie sich gerne an unser Meldeamt, Frau Andjelkovski wenden – Tel. 07736/9233-29.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

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Tengen

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Aus den Rathäusern
von Stadt Tengen
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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