Am 1. Mai 2025 tritt das neue deutsche Namensrecht in Kraft. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich ab dem 1. Mai 2025 dadurch neue Wahlmöglichkeiten.
Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gelten die bisherigen Regelungen.
Ab dem 1. Mai 2025 wird im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich sein. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Schwieberdingen finden Sie ein Video zu den neuen Möglichkeiten im deutschen Namensrecht. Sollten Sie Rückfragen zu den Neuerungen haben, dürfen Sie sich gerne per E-Mail an unser Standesamt, standesamt@schwieberdingen.de, oder telefonisch an Frau Di Marco, Tel. 07150/305132, oder Frau Killinger, Tel. 07150/305151, wenden.