NUSSBAUM+
Dies und das

Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr: Veränderungen an den versiegelten Flächen sind anzuzeigen Die Grundstückseigentümer sind nach den Regelungen...

Niederschlagswassergebühr: Veränderungen an den versiegelten Flächen sind anzuzeigen

Die Grundstückseigentümer sind nach den Regelungen in der Abwassersatzung verpflichtet, gebührenrelevante Baumaßnahmen und Änderungen an versiegelten Flächen, um mehr als 10 m², innerhalb eines Monats zu melden.

Für die Abrechnung der Wasserzins- und Abwassergebühren für den Verbrauchszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 bitten wir daher alle Grundstückseigentümer, bei denen sich die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr geändert hat, um Mitteilung bis 30. November 2025.

Anzumelden sind z. B. Änderungen an Dach- oder Hofflächen, Terrassen, Wegen, Parkplätzen etc. und wenn neue Gebäude an die Kanalisation angeschlossen oder Zisternen in/außer Betrieb genommen wurden.

Anfragen und Meldungen nimmt der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg (Tel. 07426/9613-22 oder E-Mail: Assunta.Amato@GVV-Heuberg.de) entgegen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Egesheim
Reichenbach am Heuberg
Wehingen
Kategorien
Dies und das
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto