
Die Grundstückseigentümer sind nach den Regelungen in der Abwassersatzung verpflichtet, gebührenrelevante Baumaßnahmen und Änderungen an versiegelten Flächen, um mehr als 10 m², innerhalb eines Monats zu melden.
Für die Abrechnung der Wasserzins- und Abwassergebühren für den Verbrauchszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 bitten wir daher alle Grundstückseigentümer, bei denen sich die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr geändert hat, um Mitteilung bis 30. November 2025.
Anzumelden sind z. B. Änderungen an Dach- oder Hofflächen, Terrassen, Wegen, Parkplätzen etc. und wenn neue Gebäude an die Kanalisation angeschlossen oder Zisternen in/außer Betrieb genommen wurden.
Anfragen und Meldungen nimmt der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg (Tel. 07426/9613-22 oder E-Mail: Assunta.Amato@GVV-Heuberg.de) entgegen.
