Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
68789 St. Leon-Rot
Aus den Rathäusern

Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25. Februar 2025

Die Sitzung ist öffentlich. Sitzungsort: Badener Saal, Harres-Veranstaltungszentrum Anwesend waren: Vorsitzender:...
Die Sitzung ist öffentlich.
Sitzungsort:Badener Saal, Harres-Veranstaltungszentrum
Anwesend waren:
Vorsitzender:

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell

Gemeinderäte:

Albert, Erwin-Peter

Back, Heinrich

Back, Udo

Berger, Tobias

Edinger, Arthur

Frankmann, Dominik

Frey, Anna

Geider-Frey, Petra

Geis, Karin

Germer, Jochen

Haffner, Jan

Herling, Michael

Kamuf, Carsten

Köck, Siegfried

Rehorst, Tobias

von Hahn, Ute

Weis, Andrea

Weis, Torsten

Prof. Dr. Werner, Wolfgang

Wiegand, Gertrud

Protokollführung:

Reich, Anette

Gäste:

Becker, Claudia

Dietz, Ruben

Heger, Simone

Kleiber, Werner

Kreibiehl, Markus

Kudis, Ludwig

Mader, Bianca

Schweigler, Philipp (Forstbezirksleiter Rhein-Neckar-Kreis)

Edler, Philipp (Förster)

Sitzungsbeginn:19:02 Uhr

Sitzungsende:21:40 Uhr

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden mit der Feststellung eröffnet, dass die Damen und Herren Gemeinderäte mit Schreiben vom 14.02.2025 ordnungsgemäß geladen wurden. Von den 22 geladenen Gemeinderäten sind 21 erschienen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Es fehlen entschuldigt:

Bürgermeister Dr. Eger, Alexander

Gemeinderat Vetter, Theo

1Bekanntgabe der am 28.01.2025 & 18.02.2025 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 28.01.2025 - 022.3 -

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell gibt aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2025 bekannt, dass die Höhergruppierung einer Mitarbeiterin zum 01.11.2024 beschlossen wurde, der Reduzierung des Beschäftigungsumfangs eines Mitarbeiters zugestimmt und die Ausschreibung des Grundstücks Ernst-Barlach-Straße 32 mit Beschlussempfehlung vorberaten wurde.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2025 liegt offen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell aufgrund der umfangreichen Tagesordnung TOP 11 bis 16 von der Tagesordnung und kündigt eine eingeschobene Sitzung für den 18.03.2025 an. Nach Eintritt in die Tagesordnung stellt er für die Fraktionsanträge TOP 17 und 18 Einvernehmen für deren Vertagung auf die eingeschobene Sitzung am 18.03.2025 fest.

2Bestellung von Urkundspersonen - 022.3 -

Zu Urkundspersonen werden Gemeinderat Arthur Edinger und Gemeinderätin Anna Frey vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Gemeinderat Arthur Edinger und Gemeinderätin Anna Frey werden zu Urkundspersonen bestimmt.

3Anfragen aus der Bevölkerung - 022.3 -

- keine -

4Forstbetriebsplan 2025 - 855.1 -

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell begrüßt den Forstbezirksleiter des Rhein-Neckar-Kreises Philipp Schweigler und den Förster Philipp Edler.

Herr Philipp Schweigler sowie Herr Philipp Edler stellen anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation den aktuellen Zustand des Waldes, die geplanten Maßnahmen und Ausgabenzwecke vor.

Gemeinderat Carsten Kamuf stimmt für seine Fraktion dem Forstbetriebsplan zu, beantragt jedoch im Zuge der schwierigen Haushaltslage eine Reduzierung der Ausgabenseite um 10 Prozent.

Gemeinderat Siegfried Köck verweist auf den Antrag seiner Fraktion von 2019, weitere Flächen zur Beförsterung auszuweisen. Er fragt nach den Erfahrungen mit Probepflanzungen nicht heimischer Gehölze. Seine Fraktion unterstützt die Neophytenbekämpfung und stimmt dem Forstbetriebsplan zu. Er bittet um Aufklärung, wie die riesigen Schneisen, die im Wald hinter den Bogenschützen durch breite Maschinen gezogen wurden, wiederhergestellt werden.

Herr Philipp Schweigler wird die Frage nach den Schneisen an die Kollegen vom Staatsforst weitergeben. Man setzt nur punktuell auf nichtheimische Baumarten, Schwerpunkt liegt auf den einheimischen trockenheitstoleranten Baumarten wie verwandte Eichenarten aus der näheren geographischen Umgebung wie Elsass, Niederösterreich und Tessin, die sowieso einwandern würden. Hier gibt es mittlerweile bereits Pflanzgut und Saatgut, das man ausprobieren wird.

Gemeinderat Erwin-Peter Albert lobt die Hähertische zur natürlichen Streuung und Bandbreite. Er fragt, ob die Kosten für die Bewässerung in den Zahlen inkludiert sind. Ansonsten signalisiert er Zustimmung.

Herr Philipp Edler bestätigt, dass die Bewässerungskosten als ziemlich große Posten bei den Kulturen dabei sind.

Gemeinderätin Andrea Weis lobt ebenfalls die Hähertische, fragt nach den konkret zur Pflanzung vorgesehenen Baumarten und spricht sich für die Neophytenbekämpfung aus. Naturwäldern sollte mehr Platz gegeben werden, daher möchte sie wissen, ob ein solches Gebiet auch auf der Gemarkung ausgewiesen ist und dies auch für die Bevölkerung sichtbar gemacht werden kann. Sie signalisiert Zustimmung und regt eine Waldführung für den Gemeinderat an.

Herr Philipp Schweigler informiert, dass es momentan kein größeres Gebiet als Naturwald gibt, zum einen lagebedingt aufgrund der sehr schmalen Waldstücke an angrenzenden Bahn- bzw. Verkehrswegen oder Bebauung, zum anderen zustandsbedingt aufgrund der Bedrohung durch unerwünschte Neophyten. In kleineren Bereichen werden tote Bäume belassen, doch wird man im Zuge der Neuausrichtung der Forstwirtschaft auch hier in Zukunft einen Vorschlag machen. Einen Waldführungstermin wird die Verwaltung mit ihm abstimmen.

Herr Philipp Edler setzt auf einen Mix aus einheimischen und einwandernden Arten wie Stieleiche, Traubeneiche, Feldahorn, Zitterpappel, Roteiche, Pflaumeneiche und Zerreiche.

Gemeinderat Arthur Edinger erkundigt sich nach dem Stand der Forschung bei hitzeempfindlichen Baumarten und inwieweit unempfindlichere Baumarten schon gepflanzt werden. Er möchte wissen, ob das Borkenkäferproblem noch besteht und was man dagegen tut.

Herr Philipp Schweigler informiert, dass von den vielen existierenden Borkenkäferarten vor allem der Buchdrucker den Fichten zu schaffen macht, diese jedoch hier aufgrund von Wärme und Trockenheit nicht vorkommen. Die hier vorkommenden Borkenkäferarten hingegen sind nicht so aggressiv. Kiefern und Buchen ist es hier zwischenzeitlich zu warm und die Dürreperioden im Sommer zu lang, daher werden diese Baumarten in den nächsten Jahren hier ganz verschwinden. Eichenarten vertragen diese Bedingungen besser, weswegen sie in den letzten Jahren bereits angepflanzt wurden, was daher auch fortgesetzt werden soll.

Gemeinderat Professor Dr. Wolfgang Werner lobt die natürliche Verbreitung durch Eichelhäher. Die klimatoleranteren Eichenarten wachsen nicht so hoch oder brauchen sehr lange, bis sie hochgewachsen auch Nutzholz abgeben. Er fragt, ob die Schwarzkiefer mit ihren guten Prognosen für den Oberrheingraben zur Nutzholzgewinnung aufgeforstet wird.

Herr Philipp Schweigler bestätigt, dass die Schwarzkiefer hitzetoleranter als die Waldkiefer ist, sich jedoch auf den hiesigen Sandböden dennoch schwertut, daher ist sie für ihn die zweite Wahl. In erster Linie setzt er auf die Eiche, auch wenn der Nutzholzanteil geringer sein wird.

Gemeinderat Erwin-Peter Albert bittet wegen der beantragten Sparmaßnahmen zukünftig bei den Kulturen die Bewässerungsmaßnahmen gesondert aufzuschlüsseln.

Gemeinderat Michael Herling fragt, ob die beantragten 10 Prozent Kürzung auch tatsächlich umsetzbar sind.

Herr Philipp Schweigler sieht die Möglichkeit, die zehn Prozent Kürzung bei der Neophytenbekämpfung umzusetzen, nicht hingegen bei der Bewässerung der Kulturen.

Kämmereileiter Ludwig Kudis sagt, dass die Mittelsperre bei sich bessernden finanziellen Verhältnissen auch wieder freigegeben werden kann.

Gemeinderat Siegfried Köck hakt bezüglich der Neophytenbekämpfung nach, ob dann wieder zusätzliche Dienstleister benötigt würden.

Herr Philipp Schweigler kann dies nicht sicher vorhersagen, da bei der Neophytenentwicklung viele Faktoren mitspielen, z.B. ist sie witterungsabhängig und wie viel Bewuchs neu kommt.

Der Gemeinderat beschließt den Antrag der CDU-Fraktion mit 12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:

1. Der Forstbetriebsplan 2025 wird auf der Ausgabenseite um 10 % gekürzt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

2. Der Gemeinderat stimmt im Übrigen dem Forstbetriebsplan 2025 zu.

5Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2025
- Gemeindewasserversorgung St. Leon-Rot
- Abwasserentsorgung St. Leon-Rot
- Erholungsanlage St. Leoner See - 902.41 -

Kämmereileiter Ludwig Kudis hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage und anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation. Nach den hohen guten Ergebnissen bis 2020 dreht sich nun das Ganze ins Negative. Rekorddefizite in Höhe von rd. 13,2 Mio. Euro im Ergebnishaushalt und rund 30,2 Mio. Euro im Finanzhaushalt bedürfen einer gründlichen Erläuterung. In der Haushaltsverfügung 2024 mahnte das Kommunalrechtsamt im Rahmen der Allgemeinen Hinweise die unrealistische Planung im Finanzhaushalt bei den Investitionen an, die keiner sachgerechten und realitätsnahen Planung unterliege. Weiter wurde auch auf das in St. Leon-Rot bestehende erhebliche strukturelle Ungleichgewicht und auf eine Überarbeitung des Finanzplans hingewiesen, um künftig genehmigungsfähige Haushalte zu erreichen. Das Kommunalrechtsamt weist auch darauf hin, dass eine sachgerechte, wirtschaftliche und ordnungsgemäße Führung der Gemeindehaushaltswirtschaft zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung oberstes Ziel jeder Kommune sein müsse. Hierbei sei ein ausgeglichener Haushalt, geprägt von Solidität, Stabilität, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit, die Grundvoraussetzung für eine funktionstüchtige kommunale Selbstverwaltung. Hieran sollte in den nächsten Monaten gearbeitet werden.

In 2025 erreicht die Gemeinde St. Leon-Rot keinen ausgeglichenen Haushalt. Hier ist sie in guter Gesellschaft mit 82 % der Gemeinden in Baden-Württemberg, die ebenfalls keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Das Problem ist in der Aufgabenfülle. Auch werden Standards auferlegt, die die Gemeinde erbringen und bezahlen muss. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt hier, wenn überhaupt, nur begrenzt, z.B. verteuern Brandschutz, Energieeffizienz die Bauausgaben. Mit der Beratung und Verabschiedung des Haushalts 2025 steht die Gemeinde St. Leon-Rot nun schon vor der Beratung des zweiten Haushaltes, der unter schlechten finanziellen Vorzeichen steht. Dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Haushalt 2024 nochmals verschlechtert haben, wurde bereits eindringlich bei den Quartalsberichten 2024 unterjährig dargelegt. Leider hat sich an dieser Situation nichts gebessert, auch wenn anderslautende finanzielle Aussichten verkündet werden. Die Gemeinde kann sich bei der Planung eines Haushaltes nicht von Eventualitäten leiten lassen, die dann u.U. nicht eintreten, sie muss ihre Planung auf den bestehenden Fakten aufbauen, und die sehen leider anders aus.

Bezüglich des weiteren Zeitplans zur Genehmigung und Vollzugsreife des Haushaltes 2025 erfolgt nach dem heutigen Beschluss die Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde. Diese wird nach gründlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen eine Haushaltsverfügung erlassen. Je nach Gestaltung der Verfügung muss von der Verwaltung und Gemeinderat nachgearbeitet werden. Sofern die Gesetzmäßigkeit bestätigt wird, erfolgt die erforderliche Auslegung. Erst nach abgelaufener Frist der Auslegung ohne Einwände kann ein vollständiger Vollzug des Haushalts erfolgen. Aufgrund der derzeitigen schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde wird die Verwaltung mit Bekanntgabe der Haushaltsverfügung dem Gemeinderat eine Haushaltssperre vorschlagen, um den Mittelabfluss an die vorhandene finanzielle Situation anzupassen.

Gem. § 81 Abs. 2 GemO ist die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen; sie soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen. Geschuldet ist diese, erneut später als übliche Beratung und Beschlussfassung, wieder einmal der aktuell kritischen Haushaltslage, die ja bereits mehrmals thematisiert wurde. Ähnlich wie bereits auch beim letzten Haushalt mussten nach Vorliegen der ersten Mittelanmeldungen durch die Fachämter noch zusätzliche „Sparrunden“ durch die Verwaltung gedreht werden. Ein Verlust im ersten Entwurf des Ergebnishaushalts von ungefähr 52 Mio. Euro im Jahr 2025 und rund 63 Mio. Euro zusätzlicher Mittelabfluss im Finanzhaushalt waren ungeeignet zur Vorlage an den Gemeinderat. Hiervon waren rund 25,7 Mio. veranschlagt für Investitionsmaßnahmen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2028. Anders als noch in den vergangenen Jahren, als schlechte Planergebnisse durch eine Erhöhung der geplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer zumindest teilweise ausgeglichen werden konnten, war eine generelle Erhöhung der Einnahmen für 2025 dieses Mal noch keine Option, da auch zeitlich nicht mehr durchführbar. Bei der Umstellung der Grundsteuer hat der Gemeinderat bewusst auf Mehreinnahmen verzichtet, um dem Thema Ertragsneutralität gerecht zu werden. Aber auch die Gemeinde St. Leon-Rot musste sich bei ihren ortsansässigen Gewerben auf die sich abflauende Wirtschaft einstellen. Vielmehr galt es in etlichen Zusatzrunden unter Mitwirkung des Gemeinderates die vorgesehenen und größtenteils auch notwendigen Maßnahmen und Vorhaben auf der Ausgabenseite nochmals verstärkt auf die zeitliche und personelle Umsetzbarkeit zu überprüfen und auch diesbezüglich hier nochmals zeitliche Verschiebungen in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig ging es auch darum, bestehende Standards zu hinterfragen und auf deren Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dies muss auch in den Folgeplanungen erfolgen. Letztendlich ist es durch diese Zusatzrunden gelungen, das Defizit im Ergebnishaushalt auf rund 13,2 Mio. Euro zu reduzieren sowie im Finanzhaushalt den Mittelmehrabfluss auf rund 30,2 Mio. Euro zu begrenzen. Hier ist noch nicht die geplante Darlehensaufnahme in Höhe von 8 Mio. Euro eingepreist. Noch ist dieses Defizit im Finanzhaushalt durch die Spargelder der Gemeinde gedeckt. Dies wird jedoch im Rahmen der Finanzplanung zu einem Problem werden, da diese aufgebraucht sein werden und dann Ersatzdeckungsmittel gesucht werden müssen. Teilweise wurden hierbei jedoch einzelne Maßnahmen verschoben. Das bedeutet damit jedoch nicht, dass diese Maßnahmen nicht mehr zur Umsetzung kommen. Vielmehr steht deren Finanzierung in der Finanzplanung zur Disposition und ist auch dort mit Deckungsmitteln zu versehen. An dieser Stelle muss allerdings, wie auch schon in den vergangenen Jahren deutlich darauf hingewiesen werden, dass der aktuell vorgesehe Planansatz der Gewerbesteuer von 15 Mio. Euro mehr als jemals zuvor mit einigen Risiken belegt ist, und es wird der Verlauf der kommenden Monate zeigen, inwieweit sich diese Planerwartungen im Jahr 2025 bewahrheiten werden.

Beim Haushaltsentwurf 2025 liegt das geplante Ergebnis des Ergebnishaushaltes 2025 bei einem Verlust von rund 13,158 Mio. Euro. Bei den wichtigsten Erträgen und Steuern ist auch die Grundsteuer für die Kommune und ihre Bürgerinnen und Bürger nicht weniger wichtig. Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 10. April 2018 die Bewertungsvorschriften zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, stand eine Reform der Erhebung der Grundsteuer im Raum. Diese Reform ist nun endgültig zum Beginn des Jahres 2025 umgesetzt. Für die Kommunen und Finanzämter bedeutete dies, neben einem durch die Umstellung verursachten immensen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, dass sich sowohl die kommunalen Hebesätze wie auch die der Steuerberechnung zugrunde liegenden Messbeträge grundlegend verändert haben. Für St. Leon-Rot stehen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform weiterhin vier Werte im Fokus; dies sind die Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer A und B und die sich dadurch ergebenden Haushaltsansätze. Die Gemeinde hat sich bei der Umsetzung der Grundsteuerreform für eine ertragsneutrale Umsetzung entschieden und den Hebesatz der Grundsteuer B um 90 Prozentpunkte auf nun 110 % reduziert. Auch die Grundsteuer A wurde um 5 Prozentpunkte auf 195 % reduziert. Vor diesem Hintergrund werden auch die geplanten Einnahmen aus der Grundsteuer A und B, ähnlich wie auch in den Vorjahren, bei rund 1,4 Mio. Euro erwartet. Die größte Stellschraube im Haushalt ist hingegen die Gewerbesteuer. Bei der Planung für 2025 wurde entschieden, den Ansatz bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer auf 15,0 Mio. Euro festzusetzen. Die Entwicklung des Jahres 2024 zeigt, dass dieser Ansatz nach aktueller Kenntnis durchaus realistisch ist, jedoch aktuell auch keine größeren Sprünge nach oben zu erwarten sind. Hier bleibt jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung abzuwarten. Allein die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob dieser Ansatz doch zu vorsichtig oder gar noch zu optimistisch gewählt worden ist. In den Jahren der Finanzplanung wurde aufgrund der aktuell mehr als unklaren Entwicklung der Ansatz sukzessive auf 30 Mio. Euro erhöht, da man trotz unklarer Vorgaben von einer Steigerung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgeht. Weniger schwankungsanfällig auf kurzfristige Einflüsse von außen, bildet der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer auch in 2025 die zweitwichtigste Ertragssäule des Ergebnishaushaltes. Nach den Orientierungsdaten des Landes für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geht der Plan von 8,120 Mrd. Euro als Verteilungsmasse aus. Das entspricht zu erwartenden Einnahmen von rund 10,95 Mio. Euro in 2025.

Den Erträgen von knapp 43,1 Mio. Euro stehen auf der Aufwandsseite knapp 56,5 Mio. Euro im Ergebnishaushalt gegenüber. Wie auch in den Vorjahren sind dabei mehr als 2/3 der Aufwände von der Gemeinde nicht oder zumindest nicht unmittelbar beeinflussbar. Noch extremer als in den Vorjahren bedingen die vor allem im Jahr 2023 hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer eine hohe Umlagenbelastung durch die Finanzausgleichs- und Kreisumlage, die letztere auch dadurch bedingt, dass sie von 27,50 Prozentpunkten in 2024 um 3,75 Prozentpunkte auf 31,25 Prozentpunkte in 2025 angehoben wurde. Die Gemeinde hat nicht die Möglichkeit, fehlende Einnahmen zur Deckung der Ausgaben durch eine Umlage zu erheben; dies bedingt bei der Gemeinde mehrere kompliziertere Schritte. Hier müsste der Kreis seine Ausgabenpolitik überdenken und nur das tatsächlich Notwendige finanzieren. Es erscheint jedoch als ein recht einfacher Weg, dann doch lieber die Kreisumlage zu erhöhen und die Gemeinden mehr an den Ausgaben des Kreises zu beteiligen. Unsere hohe Steuerkraft basierend auf den Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2023 von über 29,7 Mio. Euro führt im Jahr 2025 dazu, dass neben dem Anstieg der Umlagen auch die Umlagen aus dem kommunalen Finanzausgleich um rund 5 Mio. Euro auf insgesamt rund 13,4 Mio. ansteigen. Für die Jahre der Finanzplanung wird aktuell mit einer schwankenden Umlagenbelastung gerechnet, je nachdem, ob sich die Steuerkraft positiv oder negativ entwickeln wird, hauptsächlich je nach Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die prozentualen Anteile der Belastungen durch die Umlagen aus dem Finanzausgleich an den Ausgaben des Ergebnishaushalts betragen im Jahr 2025 mehr als 50 %. Ergebnisverbessernd kommt hierbei noch zumindest im Jahr 2025 hinzu, dass aufgrund der guten Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2023 Rückstellungen für die Kreis- und Finanzausgleichsumlage in Höhe von insgesamt knapp 29,3 Mio. Euro gebildet wurden. Diese werden nun im Jahr 2025 aufgelöst und tragen somit zur Entlastung des Ergebnishaushaltes bei. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine monetäre Entlastung.

Ein weiterer großer Aufwandsblock ist wie immer der Bereich der Personalausgaben. Hier sind die Auswirkungen der Belastungen aus den zusätzlich geschaffenen notwendigen Stellen innerhalb der Kernverwaltung, verbunden mit den ausgehandelten Tarifabschlüssen, zu erkennen. Lagen die Personalkosten nach vorläufigem Ergebnis 2024 noch bei rund 7,4 Mio. Euro, so liegt der Planansatz im Jahr 2025 nun bei rund 8,25 Mio. Euro. Damit betragen die Personalkosten rund 14,6 Prozent der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushalts.

Den dritten großen Ausgabenblock bilden die sonstigen Sachkosten, Erstattungen und Zuschüsse. Dargestellt sind diese im Haushaltsplan unter den Aufwandsarten „Nr. 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, sowie „Nr. 17 Transferaufwendungen“. Unter den Transferaufwendungen werden dabei alle Zuschüsse und Zuweisungen einer Kommune verstanden, die Dritte erhalten, z.B. die Zuweisungen und Zuschüsse an die kirchlichen und freien Träger zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Zuweisungen und Zuschüsse an die Vereine im Gemeindegebiet. Allerdings werden unter diesem Block auch die Zuweisungen an Kreis und Land, nämlich Kreis-, FAG- und Gewerbesteuerumlage verbucht.

Die Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ enthält unter anderem den Bereich der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung sowie der Unterhaltung der Grünflächen. Hier ist in 2025 erstmalig wieder ein Rückgang bei der Planung feststellbar, der derzeitigen Haushaltslage geschuldet. Hier müsste eigentlich zur Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur jährlich ein fester Betrag in die Unterhaltung der gemeindlichen Liegenschaften investiert werden, um nicht plötzlich vor altersbedingten Abnutzungserscheinungen zu stehen, die dann erheblich mehr Kosten verursachen. Im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben der letzten Jahre trotzdem ein um fast 100 % erhöhter Ansatz. Ursächlich hierfür sind zum einen die gestiegenen Kosten für Energie sowie auch für den baulichen Unterhalt. Gleichzeitig sorgen die extrem gestiegenen Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten dafür, dass der Ansatz für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weit über den Ansätzen der Vorjahre liegt.

Zu diesen Aufwänden kommt noch der Block der Abschreibungen hinzu. Die Abschreibungen werden aus den Investitionen gespeist, d.h. bei steigenden Investitionen steigen in der Regel auch die Abschreibungen und belasten dadurch den Ergebnishaushalt. Hierbei ist zu erkennen, dass die Planansätze für die Abschreibungen in den Jahren bis 2028 auf über 3,85 Mio. Euro ansteigen. Hintergrund hierfür sind die enormen Investitionen, die aktuell zum Teil bereits begonnen oder aber in den Jahren der Finanzplanung planmäßig begonnen werden und sich über die Darstellung des jährlichen Werteverzehrs auch die laufenden Ergebnisse der kommenden Jahre belasten. Gleichzeitig ergeben sich hier jedoch auch durch die Auflösung von Sonderposten wie beispielsweise Zuschüsse ertragsseitig Entlastungen bis 2028 von rund 6,36 Mio. Euro.

Abschließend ist im Ergebnishaushalt noch der Block „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erwähnen. Hierunter fallen unter anderem die stetig steigenden Rechts- und Beratungskosten, die in 2025 mit rund 357.000 Euro veranschlagt sind. Auch fallen hierunter die Geschäftsaufwendungen mit rund 262.000 Euro. Auch hier ist in 2025 der Sparwillen zu spüren, da diese Ansätze im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden konnten. Der Aufwandsblock der Zinsaufwendungen war bislang aufgrund der im Kernhaushalt nicht existierenden Verschuldung nicht von großer Bedeutung. Nun stehen jedoch ab dem Jahr 2025 planmäßig Kreditaufnahmen in erheblichem Maße an. Dieser bereits ab dem Jahr 2025 geplante Gang in die Verschuldung bedeutet für den Haushalt der Gemeinde, dass die Aufwendungen für Zinszahlungen aus Krediten in den nächsten Jahren drastisch ansteigen werden. Von zunächst geplanten rund 430.000 Euro im Jahr 2025 steigen die Zinszahlungen bei planmäßigem Verlauf der weiteren Jahre auf schon 570.000 Mio. Euro im Jahr 2026 an. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2028 wären dann bei planmäßigem Verlauf rund 800.000 Mio. Euro an jährlichen Zinszahlungen alleine aus den geplanten Darlehensaufnahmen nötig. Da der Ergebnishaushalt sich nicht mit Darlehen finanzieren darf, werden die angesparten Gelder zur Deckung des Ergebnishaushaltes benötigt. Andererseits wäre die Gemeinde nicht mehr in der Lage, zeitnah Rechnungen zu begleichen.

Die Summe aller Erträge und Aufwendungen führt dann im Jahr 2025 zu einem negativen Saldo des Ergebnishaushaltes von minus 13.158.000 Euro. In den Jahren der Finanzplanung sieht das Ergebnis dann wie folgt aus:

2026: - 3.618.550 Euro

2027: - 10.076.750 Euro

2028: - 16.071.360 Euro

  • Finanzhaushalt

2026: -11.178.150 €

2027: -10.307.950 €

2028: -10.652.960 €

Es wird hier mehr als deutlich, dass für St. Leon-Rot ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt aktuell in weiter Ferne liegt. Vielmehr müssen aktuell enorme finanzielle Mittel aufgewendet werden, um das Defizit des laufenden Betriebs aufzufangen. Ein genehmigungsfähiger Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist anhand dieser Zahlen derzeit nur noch über ein im Finanzplanungszeitraum vollständiges Abschmelzen der durch die positiven Ergebnisse in den vergangenen Jahren aufgebauten Ergebnisrücklage von aktuell gut 28,7 Mio. Euro möglich. Im Finanzplanungsjahr 2028 ist diese vollends aufgebraucht bzw. wird negativ. Diese ist jedoch lediglich eine Buchungsposition und auch nur mit der tatsächlich vorhandenen Liquidität hinterlegt. Dabei ist festzuhalten, dass der Ergebnishaushalt hier unmittelbar unter einem Einnahmenproblem sowie auch unter einem Ausgabenproblem leidet.

Der Finanzhaushalt spiegelt die Liquidität einer Kommune wider. Hier werden die Einnahmen und Auszahlungen aus dem investiven Bereich, aber auch alle zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben des Ergebnishaushaltes dargestellt. Neben der Entwicklung des Ergebnishaushaltes sind für 2025 insgesamt Investitionen von gut 12,6 Mio. Euro vorgesehen. In 2025 stehen dabei für den Grunderwerb insgesamt rund 470.000 Euro zur Verfügung. Für Baumaßnahmen schlagen insgesamt rund 10 Mio. Euro zu Buche; 4,0 Mio. Euro alleine für das Projekt Kramer Mühle. Der Haushaltsplan 2025 weist folgende Investitionsschwerpunkte aus:

Baumaßnahme Kramer Mühle 4,00 Mio. Euro

Umbau Bauhof 0,90 Mio. Euro

Investitionszuschüsse an Kindergärten 0,70 Mio. Euro

Löschwasserversorgung 0,50 Mio. Euro

Brückenbauwerk 0,50 Mio. Euro

Verlängerung Opelstraße 0,45 Mio. Euro

Neubau Kindergarten Rot 0,45 Mio. Euro

Baumaßnahme Mönchsbergschule 0,40 Mio. Euro

Im Zuge der Investitionsplanungen wurden aktuell kleinere anstehenden Maßnahmen aus finanziellen Gründen gestrichen bzw. verschoben und darauf geachtet, den geplanten Mittelabfluss an die tatsächlich zu erwartenden Baufortschritte sowie an die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen anzupassen. Zur Finanzierung all dieser Maßnahmen können dabei lediglich Zuweisungen für Investitionsmaßnahmen von insgesamt knapp 1,5 Mio. Euro sowie geplante Erlöse aus Grundstücksveräußerungen von insgesamt knapp 3,9 Mio. Euro entgegengebracht werden. Daneben musste im Plan 2025 das erste Mal seit langem eine echte Kreditaufnahme von 8,0 Mio. Euro im Jahr 2025 und insgesamt 20 Mio. Euro bis 2028 eingeplant werden. Dies ist darin begründet, dass die noch verbliebenen Mittel aus der allgemeinen Rücklage in den Jahren 2025 bis 2028 für den Ausgleich der negativen Ergebnisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, also dem Ausgleich des Ergebnishaushalts, verwendet werden müssen. Hierfür sind gemäß § 87 Abs. 1 Gemeindeordnung keine Kreditaufnahmen zulässig. Der Ergebnishaushalt muss mit den laufenden Mitteln gedeckt werden. Daher ist es hier ungemein wichtig, einen Überschuss zu erwirtschaften, was sich jedoch aufgrund der stetig ansteigenden Ausgaben im Ergebnishaushalt als schwierig erweist. Hier wird es Aufgabe sein, die Ausgaben in den Fachbereichen kritisch zu durchleuchten. Der Ausblick in die Finanzplanung zeigt, dass die Investitionen der Zukunft für die Gemeinde aus eigenen Mitteln Stand heute nicht mehr finanzierbar sind. Der Stand der liquiden Mittel wird zum Ende der Finanzplanung nahezu aufgebraucht sein bzw. kann aktuell nur noch zum Ausgleich des Defizites des Ergebnishaushaltes verwendet werden. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes steht aktuell eine geplante Darlehensaufnahme von 20 Mio. Euro an, die selbst ohne weitere Investitionen ab dem Jahr 2027 auch erfolgen müsste, alleine schon um die Ausgaben des laufenden Betriebs mit eigenen Mitteln zu decken. Diese geplante Darlehensaufnahme verursacht alleine durch die daraus resultierende Zinslast bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes zusätzliche, laufende Aufwendungen im Ergebnishaushalt von knapp 800.000 Euro, eine Bürde, die wir damit für längere Zeit auch der uns nachfolgenden Generation auferlegen. Ein Teil der zwar bevorstehenden, aber noch nicht endgültig beschlossenen Maßnahmen hat noch keinen Eingang in die Planung und Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2028 gefunden haben, weil für diese Maßnahmen weder genaue Kosten noch Zeitpläne und Baubeschlüsse vorliegen. Sollten diese Maßnahmen in den kommenden Jahren dann näher an die Ausführung heranrücken, werden die einzelnen Projekte erneut auf die finanzielle Umsetzbarkeit überprüft und bei positivem Ergebnis in den Haushalt mit aufgenommen. Dabei soll die Nichtberücksichtigung aber nicht auf eine Herabsetzung der Notwendigkeit hindeuten. Vielmehr geht es dabei lediglich darum, den Haushalt und die Finanzplanung der kommenden Jahre nicht mit Projekten und Summen zu überfrachten, die aus verschiedenen Gründen nicht alle in der Zeit bis 2028 umgesetzt werden können. Vorrangiges Ziel dieser und der kommenden Haushaltsplanungen muss es daher nun zum einen sein, das vorliegende Investitionsprogramm mit den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen. Gleichzeitig darf auch nicht die Unterhaltung und Sanierung des bereits bestehenden Gebäudestamms vernachlässigt werden, ansonsten wird das die Gemeinde künftig immens mehr belasten als aktuell. Gleichzeitig müssen aber auch Lösungen gefunden werden, wie diese Investitionen abseits einer für die kommenden Generationen enorm belastenden Kreditfinanzierung umgesetzt werden können. Ein wichtiger Baustein hierfür stellt die Sanierung des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes dar. Hier muss es darum gehen, den laufenden Betrieb in den kommenden Jahren dahingehend in die Situation zu versetzen, dass nicht weiterhin zweistellige Millionenbeträge zum Ausgleich der laufenden Kosten verwendet werden müssen. Der Ergebnishaushalt sollte so geplant werden, dass er künftig wieder einen Ertrag erwirtschaftet und dieser für Investitionen im Finanzhaushalt zur Verfügung steht. So sollte ein Finanzwesen im öffentlichen Bereich funktionieren. Eine Maßnahme hierzu ist mit Sicherheit die bereits vom Gemeinderat geforderte Überarbeitung der aktuellen Gebührenstruktur, um die Ertragssituation ein wenig zu verbessern. Dies wird aber nicht ausreichen, um das gleichzeitig entstandene Ausgabenproblem des Ergebnishaushalts zu lösen. Hier müssen zukünftig stärker als bisher noch Standards überprüft und Notwendiges von Wünschenswertem getrennt werden. Diese Maßnahmen sind schon alleine deshalb unumgänglich, um auch noch in den kommenden Jahren einen genehmigungsfähigen Haushalt der Gemeinde St. Leon-Rot präsentieren zu können. Die Ausrichtung künftiger Haushalte muss daher sein: Der Ergebnishaushalt soll die Abschreibungen und Verzinsungen erwirtschaften und er muss einen Deckungsbeitrag für Investitionen beitragen; für Baumaßnahmen sollen Darlehen aufgenommen werden, um die Liquidität im Ergebnis aufrechterhalten zu können; bereits bei der Planung soll eine Rücklage aufgebaut werden; die Haushaltskonsolidierung ist durchzuführen; investive Maßnahmen sollen nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten getätigt und dadurch Kreditaufnahmen vermieden werden; Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Rahmen dessen, was die Mitarbeiter ableisten können. Daher müssen die Ausgaben in 2025 mit Bedacht getätigt und auf nicht unbedingt notwendige Ausgaben vorerst verzichtet werden, bei Investitionen ist auf die Folgekosten zu achten und die Einnahmen mit Nachdruck einzufordern.

Gemeinderat Jochen Germer bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll:

„Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger, auch in 2025 lassen viele von uns die Zahlen aus der Kämmerei mit Sorge auf die finanzielle Entwicklung unserer Gemeinde blicken. Tatsache ist, dass der heutige Haushaltsentwurf mit einem Defizit von knapp 13 Millionen Euro zur Beschlussfassung vorliegt. Aber es ist auch eine Tatsache, dass wir uns in unserer schönen Gemeinde über einen hohen Lebensstandard erfreuen können, denn wir haben eine Top Infrastruktur mit sehr gutem Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr, wir haben zwei Schulen und 12 Kinderbetreuungseinrichtungen, in der jedes Kind einen Platz hat und auch haben wird. Wir haben zwei Gewerbegebiete, einen Gewerbepark inklusive Einkaufsmöglichkeiten, die schnell zu erreichen sind. Wir haben Vereinsanlagen, deren Erhaltung durch die Gemeinde mitfinanziert werden. Wir haben ein Hallenbad, wir haben 3 Sporthallen, wir haben einen Badesee, wir haben ein Jugendzentrum mit einer Top-Ausstattung, Freibereich und Skateranlage, wir haben eine Kerwe und einen Sauerkrautmarkt, wir haben einen Dorfplatz und einen Römerplatz mit zahlreichen kulturellen Veranstaltungen, und nicht zu vergessen: Wir bieten als Arbeitgeber knapp 200 Menschen einen sicheren Arbeitsplatz. Es gibt noch unzählige weitere Punkte, die das Leben in St. Leon-Rot so schön und lebenswert machen und die durch die Gemeinde mitfinanziert bzw. subventioniert werden. Dies war in der Vergangenheit jedoch nur möglich, da wir auf überdurchschnittliche Einnahmen aus der Gewerbesteuer zurückgreifen konnten. Wir mussten jedoch in den letzten drei Jahren schmerzlich erfahren, dass diese Position keine feste Größe auf der Einnahmenseite unseres Haushalts darstellt und die Hoffnung, auf das alte Niveau zurückzukehren, schwindet von Jahr zu Jahr. Und so kommen wir zum Haushalt 2025. Die ökonomische Vorgehensweise bei einem negativen Haushalt ist, die Einnahmen zu erhöhen und die Ausgaben zu senken, um eine Null oder bestenfalls ein positives Ergebnis zu erhalten. Oder auf gut Deutsch: „Wenn man koi Geld in de Dasch hot, muss man gugge, dass man mehr verdient und weniger ausgitt !“. Das hört sich recht einfach an, aber letztendlich muss es doch etwas differenzierter betrachtet werden. Lassen Sie mich deshalb einige Punkte aus den Haushaltsberatungen näher erläutern.

Auf der Ausgabenseite wurden die laufenden Kosten, auf Anregung der CDU, einer pauschalen Kürzung von knapp 10 % unterzogen. Was hier jedoch nicht unter die pauschale Kürzung gefallen ist, sind die sogenannten Freiwilligkeitsleistungen, denn mit diesen wird das kulturelle und soziale „Leben“ der Gemeinde finanziert. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, die Freiwilligkeitsleistungen weitestgehend aufrechtzuerhalten und diese nur mit Bedacht und äußerster Vorsicht anzupassen.

Im Bereich der Investitionen können wir uns nicht mehr ausschließlich auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer verlassen, denn aufgrund der Volatilität müssen unseres Erachtens auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.

Auf der Einnahmenseite muss man klipp und klar sagen, dass wir in der Gemeinde St. Leon-Rot unsere Hausaufgaben NICHT gemacht haben! Wir haben in den letzten Jahren, sogar Jahrzehnten, wissentlich und aufgrund der positiven Gewerbesteuerentwicklung keine oder nur geringe Anpassungen der Einnahmen vorgenommen. Das zeigt sich am deutlichsten in dem Finanzbericht des Rhein-Neckar-Kreises 2024, in dem die Gemeinde St. Leon-Rot im Vergleich zu anderen Kommunen bei den Gebühreneinnahmen den letzten Platz belegen. Sogar unsere Nachbarn aus Walldorf finden sich im oberen Mittelfeld wieder. Das bedeutet, wir müssen die Einnahmenseite auf ein grundsolides Gerüst stellen. Wir von der CDU St. Leon-Rot setzen uns dafür ein, dass dies moderat und planbar geschehen wird. Das bedeutet, wir schauen uns die Steuern und Gebühren im Detail an und werden diese auf einen Zeitraum von beispielsweise drei Jahren stufenweise erhöhen und zur besseren Planbarkeit dann der Bevölkerung zur Verfügung stellen.

Die Potenziale zur Deckung unseres Haushalts sind unseres Erachtens noch lange nicht ausgeschöpft, und wir wünschen uns, diese im Rahmen einer Klausurtagung weiter zu optimieren. In diesem Zusammenhang möchten wir noch eine Bitte an die Gemeindeverwaltung richten. Wir haben heute den 25. Februar 2025 und haben noch keinen genehmigten Haushalt. Es wäre schön, wenn die Haushaltsberatungen für 2026 zeitnah erfolgen würden, so dass diese bis spätestens zum 31.12.2025 abgeschlossen sind.

Somit bleibt uns noch unseren Dank den Kolleginnen und Kollegen der Kämmerei, der Eigenbetriebe Wasser und Abwasser, sowie der Erholungsanlage St. Leoner See auszusprechen, denen weiterhin unser Vertrauen für die Bewältigung ihrer Aufgaben gilt. Und lassen Sie mich bitte noch eins zum Schluss loswerden: Es bringt uns in keinster Weise vorwärts, wenn wir auf die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit blicken, sondern lassen Sie uns die Ärmel hochkrempeln und mit einer positiven Einstellung in die Zukunft gehen. Vielen Dank! Zustimmung zur Beschlussvorlage.“

Gemeinderat Siegfried Köck bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll.

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen im kommenden Haushaltsjahr vor einer großen Herausforderung. Die finanzielle Situation der Gemeinde im Jahr 2025 ist weiterhin an der Belastungsgrenze und dies erfordert von uns allen eine klare Richtung, diszipliniertes Handeln und mutige Entscheidungen. Die Zahlen sind schlecht: Die Planung der Einnahmen für 2024 aus der Gewerbesteuer betrug 32 Mio. €. Tatsächlich sind nur 7,5 Mio. € angekommen. Das ist sehr bitter für uns alle und gibt uns wenig Gestaltungsspielraum. Für 2025 sieht es derzeit noch schlechter aus: Die hohen Gewerbesteuereinnahmen aus den Vorjahren verpflichten spiegelbildlich zu hohen Umlageverpflichtungen an Land und Kreis. Somit ergeben sich vorläufig für uns im Jahr 2025 etwa 29,9 Mio. € an abzuführenden Verpflichtungen. Weitere wesentliche Aufwendungen und Pflichtaufgaben beruhen auf der Kinderbetreuungsförderung, sage und schreibe mit 14,3 Mio. €, die damit einen neuen Höchstwert erreicht hat. Wie sich diese Zahlen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich entwickeln werden, steht noch in den Sternen.

Aufgrund, wie Herr Kudis auch gesagt hat, der sich voraussichtlich weiter verschlechternden Wirtschaftslage, wird auch in 2025 mit zurückgehenden Einnahmen zu rechnen sein. Die dann noch zur Verfügung stehenden Einnahmen werden leider nicht ausreichen, um den laufenden Haushalt 2025 auszugleichen. Die finanzwirtschaftliche Lage der Gemeinde St. Leon-Rot ist schon seit einigen Jahren sehr angespannt und wird es auch in den Folgejahren bis ca. 2028 bleiben, wer weiß was dann kommt. Die Rücklagen schrumpfen weiter, und werden auch bald aufgebraucht sein, das ist die bittere Erkenntnis, meine Damen und Herren. Wir müssen in vielen Bereichen gegensteuern. Der Gemeinderat hat in den Haushaltsberatungen die Verwaltung damit beauftragt, dass eine Überprüfung und gegebenenfalls auch Anpassungen, etwa in der Gebührenhöhe bei den Einnahmen erfolgen muss, sollte sich die Finanzlage weiter verschlechtern. Wichtig ist uns dabei, Maß zu halten. So haben wir uns etwa bei den Gebührenanpassungen häufig für schrittweise Erhöhungen ausgesprochen, um massive Sprünge zu Lasten der Betroffenen zu vermeiden. Bei der Grundsteuerreform wurde unsererseits auf Aufkommensneutralität geachtet. Auch unsere Freiwilligkeitsleistungen wären dann demnach zu überarbeiten. Dies deckt sich mit dem Vorredner.

Ich komme jetzt zu unseren Schwerpunkten für das Jahr 2025: Die Machbarkeitsstudie, bereits von uns im letzten Haushalt beantragt, für die Gewerbeparkerweiterung St. Leon-Rot bzw. Intensivierung der Wirtschaftsförderung für die Gewerbetreibenden innerhalb der Gemeinde muss erfolgen. Wir müssen den Fokus auf die Pflichtaufgaben legen. Dazu zählen vor allem die Bereiche, die den Kern unseres Zusammenlebens betreffen: Kinderbetreuung, Schulen und soziale Leistungen. Pflichtprojekte mit baulichen Maßnahmen für die Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich an der Mönchsbergschule und Parkringschule müssen entsprechend umgesetzt werden. Wir haben auch die Aufgabe, laufende Unterhaltsleistungen in Millionenhöhe an unsere bestehende Infrastruktur zu sichern.

Deshalb stehen die Freien Wähler hinter der Planung und mittelfristigen Umsetzung eines neuen Feuerwehrhauses für die Feuerwehr St. Leon-Rot. Die Planung und Standortbestimmung des gemeinsamen Feuerwehrhauses ist unserer Meinung nach in diesem Jahr umzusetzen. Die frei werdenden Feuerwehrhäuser bieten Potenzial und können einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Der von den FW lange geforderte Lärmschutz an der Autobahn an der Ostseite wurde jahrelang ausschließlich mit dem Ausbau Walldorfer Kreuz in Verbindung gebracht, weshalb hier nichts passiert. Den Lärmschutz an der Autobahn, der für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der Beeinträchtigungen durch Straßenlärm ein dringendes Erfordernis darstellt, sehen wir jedoch als wichtige Aufgabe, die beherzter angegangen werden sollte. In der Januarsitzung wurde der Lärmaktionsplan für unsere Gemeinde vorgestellt. Viele Flächen in unserer Gemeinde haben einen zu hohen Lärmindex, der für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger sehr bedenklich ist. Lärmschutz sollte deshalb von der Verwaltung auch aktiver angegangen werden.

Beim Thema Kramer Mühle schwindet unser Verständnis für eine Fortführung des bisherigen Kurses, auch in der Bevölkerung sinkt zunehmend der Zuspruch. Hier stellen wir das Nutzungs- und Betreiberkonzept komplett infrage, und es sollte überarbeitet werden, um auch künftig den Unterhalt finanzieren zu können. Eine Finanzierung mittels eines Kredits werden wir hier nicht unterstützen, da es sich nicht um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt.

Die Umgehungsstraße für den Ortsteil St. Leon, für die ohnehin das Land bzw. je nach Ausgestaltung der Landkreis zuständig ist, müssen wir im Auge behalten. Man hört gar nichts mehr davon.

Beim geplanten Neubau der Bahnstrecke Karlsruhe-Mannheim ist die von uns beantragte Bürgerversammlung umgehend durchzuführen. Wir müssen an diesem Thema unbedingt mit aller Kraft dranbleiben. Soviel wir noch wissen, ist diese Bürgerversammlung im Frühjahr geplant gewesen.

Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten sollten wir unbedingt weiter vorantreiben.

Wir erwarten im Haushaltsjahr 2025 die Aufarbeitung bereits genehmigter Projekte wie z.B., man höre, die seit 2019 laufenden Planungen der Verbreiterung der Radwegbrücke an der Autobahn Richtung Bauhof. Insgesamt müssen wir leider zunehmend zur Kenntnis nehmen, dass Vorstöße aus dem Gemeinderat, egal mit welcher Mehrheit gestartet, in der Verwaltung versanden.

Eine Sondersitzung für die Kramer Mühle hat mehrere Jahre gebraucht, bis sie trotz zahlreicher Forderungen einzelner Fraktionen durchgeführt wurde, und vom einstimmig beschlossenen Start eines Prozesses für ein „Gemeindeentwicklungskonzept 2030 für St. Leon-Rot“ hört man gar nichts mehr. Weite Teile unserer letztjährigen Haushaltsrede hätten wir wieder genauso vortragen können, weil schlichtweg nichts passiert ist, was nicht nur an fehlenden Finanzmitteln lag.

Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Unsere Aufgabe ist es, Prioritäten zu setzen und gemeinsam einen Weg zu finden, um das Defizit abzubauen, ohne dabei unser Fundament zu zerstören. Wir müssen prüfen, wo Einsparungen möglich sind, aber auch, wo wir durch kluge Investitionen langfristig Kosten senken können. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen, mit Verantwortung, Augenmaß und Weitsicht. Denn ein solider Haushalt ist nicht Selbstzweck, sondern die Grundlage für eine funktionierende und lebenswerte Gemeinde.

Wir bedanken uns bei allen, die sich in die diesjährigen äußerst intensiven und rekordverdächtig langen Haushaltsberatungen eingebracht haben.

Ja, unter der Vorgabe, dass seitens der Verwaltung das Projekt Kramer Mühle in Ausführung und aus finanzieller Sicht aufgearbeitet und zeitnah dem Gemeinderat vorgelegt wird, so dass absehbar ist, was an künftigen Mitteln zur Bestandsicherung benötigt werden bzw. auch nachweislich zur Verfügung stehen, stimmen wir mehrheitlich dem vorgelegten Entwurf zu. Immerhin reden wir im Zeitraum von 2025 bis 2028 über eine Summe von 10,8 Mio. €. Weitere Maßnahmen dazu müssen in Einzelentscheidungen erfolgen.

Aus Zeitgründen haben wir hier im Rat eine Kurzversion unserer Haushaltsrede präsentiert. Die ausführliche Rede können Sie auf der Homepage der Freie Wähler St. Leon-Rot e.V. lesen. Vielen Dank! Ich möchte mich bei meinem Team zur Linken für die tolle Zuarbeit bedanken. Bei dir, Petra, Tobias, Heinrich und bei unserem erkrankten Theo Vetter.“

Gemeinderätin Anna Frey bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll.

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats, der Haushalt 2025 stellt uns an noch größere Herausforderungen als die Haushalte davor. In den Beratungen stellten wir gemeinsam alles auf den Prüfstand. Hierzu möchten wir uns auch bei unseren Ratskollegen bedanken, die gemeinsam mit uns auch kleinere Bausteine, teilweise auch kreative und pfiffige Ideen, zur Verbesserung unseres Haushaltes in die Waagschale geworfen haben. Uns ist bewusst, dass der reine Fokus zunehmend auf die Pflichtaufgaben rücken wird. Nicht weil wir uns dieses wünschen, sondern weil wir uns vieles schlichtweg nicht mehr leisten können, auch in Bezug auf die Rechtsaufsichtsbehörde. Bereits die Gewerbesteuereinnahmen aus ´24 sind erschreckend unter unseren Planansätzen. Zwar hoffen wir in `25 auf Gewerbesteuernachzahlungen aus ´24, doch ist dies nur ein Blick in die Glaskugel. Ob wir mit den Planansätzen ´25 so rechnen können, wird sich zeigen. Fakt ist, wir sollten alle unsere Wünsche entsprechend anpassen und mit den vorhandenen Mitteln geschickte und überlegte Entscheidungen treffen.

Geschickte Entscheidungen werden wir in unseren Planungen der Großprojekte wie Schulumbau für den Ganztagesbetreuungsanspruch, das neue Feuerwehrhaus, die Kramer-Mühle, die eventuelle Erweiterung des Gewerbegebietes, den Lärmschutz und vieles mehr brauchen. Hier immer im Fokus sind entsprechend die Pflichtaufgaben der Gemeinde. Die Umbau- und Neubaumaßnahmen der Schulen sollen entsprechend mit Weitblick geplant werden, sodass Schüler und Lehrkräfte langfristig eine Freude bei der Nutzung haben. Daher liegt uns hier nicht nur der optische Wert, sondern vielmehr die ordentliche Ausführung am Herzen.

Ebenfalls soll die Planung für das neue Feuerwehrhaus starten. Klar ist, dass dieses Projekt nicht in zwei, drei Jahren geplant ist. Dennoch sollten wir den Grundstein beizeiten legen. Die Sicherheit unserer Bürger darf unter unserer Finanzlage nicht leiden. Hier wollen wir auch die Gelegenheit nutzen, uns bei allen Kameradinnen und Kameraden zu bedanken, die sich in unserer Wehr engagieren.

Bei der Kramer Mühle sind wir dankbar, dass unsere geforderte Sondersitzung vom Dezember 2022 endlich stattgefunden hat, eine weitere Sitzung ist geplant. Dass die Kramer-Mühle einer neuen Nutzung zuzuführen ist, ist zumindest bei uns unumstritten, jedoch gilt es auch hier die Kostenseite im Blick zu haben. In diesem Zuge fordern wir bei allen baulichen Maßnahmen, nicht nur bei der Kramer Mühle, die der Rat bewilligt, eine Endkostenabrechnung als Information dem Gemeinderat zu präsentieren und gegebenenfalls zu erläutern. Die vollumfängliche Kostentransparenz sehen wir als zwingend notwendig.

Um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu generieren, sollte über die Erweiterung des Gewerbegebietes in Rot nachgedacht werden. Hierzu hatten wir im Zuge des Gemeinderatsausflugs im vergangenen Jahr einen Projektentwickler mit einem sehr interessanten Vortrag zu Gast. Wichtig ist uns, dass man sich nicht immer nur auf unseren Hauptgewerbesteuerzahler verlassen muss. Für die Ansiedlung weiterer Gewerbetreibende soll St. Leon-Rot weiter attraktiv bleiben. Nicht unberücksichtigt sollten hier ebenfalls beide Ortsteile sein. Der Arbeitskreis für die Gestaltung der Ortsmitte Rot wurde geschaffen. Hier sollten trotz der prekären Lage Ergebnisse sichtbar werden. Denn nicht nur die Neuansiedlung von Gewerken soll attraktiv sein, genauso soll es attraktiv für die bereits Angesiedelten bleiben. Deshalb sprechen wir uns grundsätzlich gegen eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes aus.

Viele Gebühren der Gemeinde St. Leon-Rot wurden lange nicht mehr angepasst. Bei den bereits angepassten, wurde sich auf eine schrittweise Anpassung geeinigt. Uns ist es wichtig, dass diese in wiederkehrenden Rhythmen kontrolliert und entsprechend angepasst werden. Gebührensatzungen, die über 30 Jahre nicht angepasst wurden, sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen entsprechend bei Anpassung für Ärger bei dem Bürger.

Höchste Eisenbahn scheint es uns im Thema der Bahnstrecke Karlsruhe-Mannheim. Hier müssen entsprechend Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Eine Bürgerversammlung ist hier unabdingbar.

Viele Aufgaben werden auf uns zukommen. Viele Entscheidungen müssen getroffen werden. Wir sind uns sicher, dass wir diese gemeinsam meistern werden, zum Wohle der Gemeinde. Einen Dank gilt allen Beteiligten, die sich mit uns gemeinsam in zahlreichen diskussionsfreudigen Stunden dem Haushalt widmeten und ihre Ideen eingebracht haben. Wir stimmen dem Haushalt zu, behalten uns aber vor, bei einigen Themen, die großen und direkten Einfluss auf unseren Haushalt haben, dagegen zu sein. Die FDP-Fraktion dankt für Ihre Aufmerksamkeit.“

Gemeinderätin Karin Geis bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll.

„Die Haushaltsberatungen gestalteten sich diesmal sehr langwierig und sehr schwierig. Wir kämpfen mit dem massivsten Einbruch an Gewerbeeinnahmesteuern der Gemeinde und wir müssen damit rechnen, dass diese Einnahmen auch so schnell nicht mehr das Niveau der früheren Jahre erreichen werden. Andererseits werden die Aufgaben einer Kommune nicht weniger. Dies bedeutet für St. Leon-Rot, wir können es uns nicht mehr leisten, in allen Bereichen die günstigste Gemeinde in der ganzen Region zu sein. Über eine lange Zeit wurden die Steuern oder Gebühren zugunsten der Bürger gar nicht oder nur moderat erhöht. Dies können wir uns nicht mehr leisten. Wie bei den Eigenbetrieben, müssen wir auch in anderen Bereichen in regelmäßigen Abständen Steuern und Gebühren anpassen, um die Kosten besser auszugleichen. Natürlich muss auch auf der Ausgabenseite reduziert werden und es wurden große Anstrengungen unternommen, sowohl von Verwaltungsseite als auch von Gemeinderatsseite dies zu tun. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten!

Dennoch müssen wichtige Pflichtaufgaben wahrgenommen und begonnene Projekte vernünftig abgeschlossen werden. Aktuell ist eine große Herausforderung die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für die Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 und die dafür notwendigen baulichen Anpassungen an den Schulen.

Wie jedes Jahr fordern wir einen zukunftsfähigen Gesamtentwicklungsplan für St. Leon-Rot, also St. Leon-Rot 2030. Wo sind unsere Schwerpunkte, wie möchten wir die Gemeinde entwickeln? Dafür ist unserer Meinung nach Folgendes wichtig:

Digitalisierung in der Verwaltung schnell umsetzen, auch um Kosten zu sparen.

Ausbau der Wirtschaftsförderung – aktive Unterstützung der Gewerbetreibenden in allen Belangen, um neue Einnahmen zu sichern bzw. zu generieren.

Kommunale Wärmeplanung angehen und Unterstützung beim Aufbau von weiteren Ab- und Nahwärmesystemen nach dem Beispiel von Rheinmetall und KS Gleitlager. Zum Beispiel mit der Abwärme der SAP-Rechenzentren, die Bereitschaft dafür ist schon vorhanden.

PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Energiegenossenschaft installieren - Thema Bürgerstrom -, um künftig nicht mit hohen CO2-Abgaben belastet zu werden und ein regeneratives Vorbild zu sein.

Kramer Mühle möglichst schnell in die Nutzung bringen, damit auch Einnahmen generiert werden können, die Fördergelder fließen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger endlich etwas von der Mühle haben.

Keine Einsparungen bei der Kinderbetreuung, z.B. angesichts steigender Temperaturen, an der schrittweisen Klimatisierung wichtiger Räume festhalten und Tagesmütter weiter unterstützen.

Leerstandsmanagement und eine Wohnraumoffensive, um endlich genügend Wohnraum bereitstellen zu können und bezahlbarer zu machen.

Integrationsaufgaben weiterhin wahrnehmen und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten beibehalten.

An Planungen für die 4. Reinigungsstufe im Klärwerk festhalten, die in der Zukunft auch zur Pflicht wird.

Planung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrhauses, um aktuelle technische Maßgaben zu erfüllen und Synergieeffekte nutzen zu können.

Weitere Umsetzung des Fuß- und Radverkehrskonzeptes und der Parkraumneuordnung, Optimierung des ÖPNV.

Lebendiges Vereinsleben unterstützen.

Es liegen schwere Zeiten hinter uns und ein steiniger Weg vor uns. Dennoch sollten wir nicht an Projekten sparen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und auch nicht an Projekten sparen, die die Gemeinde zukunftsfähig machen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Wir stimmen der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe zu.“

Gemeinderat Arthur Edinger dankt Herrn Kudis für die feine Ausarbeitung, die er für sich selbst mit „Hört mit dem Prassen auf“ übersetzt hat. Er bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll.

„Liebe St. Leon-Roter Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Haushaltsplan 2025 stehen 43,3 Mio. Euro Erträgen Aufwendungen in Höhe von 56,5 Millionen Euro entgegen. Dies bedeutet also, dass innerhalb eines Jahres 13,16 Millionen Euro mehr ausgegeben als eingenommen werden. Um dies auszugleichen, werden die Rücklagen unserer Gemeinde in entsprechender Höhe reduziert. Nun ist es aber so, dass die Rücklagen der Gemeinde endlich sind und bis zum Jahr 2027, also in zwei Jahren, planmäßig fast vollständig aufgelöst werden sollen. So sieht es zumindest die derzeitige Haushaltsplanung vor. Noch einmal anschaulicher wird die Dramatik unserer Gemeindefinanzen, wenn wir die geplante Verschuldung je Einwohner heranziehen. Zum Jahresende 2024 betrug die Verschuldung je Einwohner 0 Euro. Zum Jahresende 2025 ist nun schon eine Verschuldung von 562 Euro je Einwohner vorgesehen. Diese Schulden je Einwohner werden sich bis zum Ende 2027, also in zwei Jahren, auf 1.097 Euro je Einwohner erhöhen. Diese Zahlen zeigen doch eindeutig, dass so nicht weiter gewirtschaftet werden kann! Deshalb kann die Devise nur lauten: Sparen, Sparen und nochmals Sparen, und dies hat für alle und alles zu gelten! Deshalb gibt es ganz sicher auch derzeit keinen Raum und kein Geld, um ein weiteres schon begonnenes Mega-Prestigeobjekt in der Gemeinde mit Millionen von Euro, die wir nicht haben, fertig stellen zu wollen. Wer nicht versteht, was gemeint ist: Ja, es geht um die unsägliche Kramermühle!

Völlig unverständlich ist es mir, dass meine Einsparungsvorschläge in Höhe von ca. 350.000 € in den Bereichen Verkehrsplanung/Fahrradverkehr, Betrieb von Radwegen, dem Carsharing, dem Wohnraum für Zuwanderer aus dem Ausland, im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz und Klimamanagement nicht in den Haushaltsplan aufgenommen wurden. Hier werden also absichtlich Gelder verschwendet. Liebe Kollegen: Wir sind hier ja ein Laiengremium, wir sollten uns nun jedoch wie Profis verhalten und nicht wie eine Laienspielgruppe agieren! Liebe Kollegen: Wir tragen hier im Rat gemeinsam die Verantwortung für die Zukunft unserer Gemeinde. Ich bitte Sie und appelliere an Sie: sagen Sie heute Nein zu der geplanten Verschuldungsorgie! Die Bevölkerung wird es Ihnen danken.“

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell verwahrt sich gegen den Begriff Laienspielgruppe, da sich die Gemeinderäte durch entsprechende Seminare kundig gemacht haben.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll.

„Wir dürfen auf noch steigende Einnahmen hoffen, aber unser Kämmerer, dem Dank für diesen Haushaltsentwurf gebührt, kann nur mit den Zahlen rechnen, die ihm auch vorliegen. Kritik rufen andere Punkte hervor, die aber auch mit dem Haushalt und der Einstellung in den Haushalt zusammenhängen: Was in der Gemeindeverwaltung und Rathausspitze an Maßnahmen favorisiert wird, kann in erstaunlichem Tempo realisiert werden. Wünsche, Forderungen und sogar Beschlüsse des GR, die im Rathaus nicht auf Gegenliebe stoßen, werden dafür jahrelang verschleppt.

Seit 2019, den damaligen Kommunalwahlen, wird von uns und verschiedenen Fraktionen eine Überarbeitung der Aufwandsentschädigungen der Gemeinderäte gefordert. Seither wird dies weitgehend ignoriert. Als der TOP einmal „ganz hinten“ vorgesehen und wegen der fortgeschrittenen Zeit vertagt wurde, war dies Anlass, uns Desinteresse daran zu unterstellen. Dabei wäre eine Neuordnung dringend erforderlich, zumal wir von der SPD um unsere Fraktionsgelder gebracht wurden.

Auch die Angehörigen der Feuerwehr warten auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen, die wir 2019 bei der Neuordnung für 2024 vorgesehen hatten.

Im August 2021 hat die Fraktion der SPD den Antrag gestellt, stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Rot zu installieren; in St. Leon ist in den Durchgangsstraßen der Kreis zuständig. Es bestand überfraktionelle Einigkeit, 2-3 solcher Anlagen zu installieren, zumal für die Bahnhofsstraße dies schon von anderen, nämlich von den Freien Wählern gefordert worden war. Passiert ist seitdem nichts! Angesichts der inzwischen schwierigeren Haushaltslage haben solche sogenannte „Blitzer“, wie man von anderen Gemeinden weiß, neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und Lärmminderung den angenehmen Effekt, dass sie größere Summen von schätzungsweise über 100.000,-- € im Jahr in die Gemeindekasse spülen, nachdem sie sich nach gut einem Jahr amortisiert haben. Schon wieder sind keine Gelder für diese Anlagen im Haushalt vorgesehen. Während krampfhaft nach Gebührenerhöhungen in verschiedensten Bereichen gesucht wird, wie wir gerade gehört haben, verzichtet man auf diese andernorts bewährte Möglichkeit. Aus Protest gegen diese Unvernunft: Ablehnung des sonst akzeptablen Haushaltsentwurfes!“

Bürgermeister Stellvertreter Achim Schell hebt noch einmal hervor, dass der Haushalt 2026 zeitnah in einer Klausurtagung beraten werden soll.

Gemeinderat Siegfried Köck ergänzt, dass auch das Gemeindeentwicklungskonzept 2030 fortgesetzt werden soll.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen:

1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde St. Leon-Rot für das Haushaltsjahr 2025 mit Finanzplanung 2024 bis 2028.

Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung :

2. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan 2025.

Gemeinderat Arthur Edinger und Gemeinderätin Gertrud Wiegand bitten, ihr Abstimmungsverhalten bei den Beschlüssen 1 und 2 mit jeweils Nein in der Niederschrift festzuhalten.

Der Gemeinderat beschließt mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung:

3. Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Erholungsanlage St. Leoner See, Wasserversorgung

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

St. Leon-Rot

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