Eine wesentliche Voraussetzung für einwandfreies Trinkwasser ist das Rückfließen von verunreinigtem Wasser oder gar von gefährlichen Stoffen aus der Hausinstallation in das Versorgungsnetz auszuschließen. Es gibt verschiedene Sicherungsarmaturen, die nach den „Technischen Regeln für Trinkwasser-Installation“ einzubauen sind, um Rückwirkungen auf andere Wasserbezieher auszuschließen. So muss in alle Trinkwasseranlagen, die an ein zentrales Versorgungsnetz anzuschließen sind, unmittelbar hinter jedem Wasserzähler des Versorgungsunternehmens ein Rückflussverhinderer eingebaut sein. Sollte dieser Rückflussverhinderer fehlen oder defekt sein, besteht unter bestimmten Umständen die Gefahr einer Trinkwasserverunreinigung.
Im Allgemeinen wird der Rückflussverhinderer in Kombination mit der Absperrarmatur hinter dem Wasserzähler eingebaut. Die dargestellte „Kontrollschraube“ am Ausgangsventil ermöglicht die Beurteilung, ob ein funktionstüchtiger Rückflussverhinderer vorhanden ist.
Auch der Wasserzählerbügel gehört zur Wasserzähleranlage dazu. Er sorgt für den Potenzialausgleich, z.B. für den Moment des Wasserzählerwechsels und bei Verwendung eines Wasserzählers mit Kunststoffgehäuse. Zudem stellen fachlich korrekt installierte Wasserzählerbügel die spannungsfreie Montage des Wasserzählers sicher, die wiederum die korrekte Messung des
Trinkwassers sicherstellt (DIN EN ISO 4064-5, DIN 1988-200 11.3).
Die Abbildung zeigt eine erstellte Wasserzähleranlage nach den Regeln der Technik.
1. Eingangsventil
2. Wasserzähler mechanisch, rechts elektr. Ultraschallwasserzähler
3. Ausgangsventil mit Rückflussverhinderer
4. Kontrollschraube zur Funktionsprüfung des Rückflussverhinderers
5. Wasserzählerbügel (an der Wand befestigt)
Sollte Ihre Wasserzähleranlage den geltenden Regeln der Technik nicht entsprechen,
beauftragen Sie bitte einen zugelassenen Installateur, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.
Die Kosten hierfür gehen zu Ihren Lasten, da die Wasserzähleranlage zur Hausinstallation gehört und in Ihrer Unterhaltung steht. Lediglich der Wasserzähler selbst ist Eigentum der Gemeinde Talheim.
Grundlage hierfür ist die „Wasserversorgungssatzung – WVS“ der Gemeinde, die die vertragliche Vereinbarung zwischen Kunden und Wasserversorgungsunternehmen ist.
Sie tragen mit der Nachrüstung Ihrer Anlage wesentlich dazu bei, die gute Qualität unseres wichtigsten Lebensmittels, das Trinkwasser, zu sichern.