Aus den Rathäusern

ÖB Schneider

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben Mit Schreiben vom 03.04.2025 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für Entnahme und Wiedereinleitung...

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Mit Schreiben vom 03.04.2025 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gemarkung Sexau, Flst.-Nr. 621, Wassergäßle 3, beantragt.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend

vom 05.05. bis einschließlich 06.06.2025

beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Sexau, Zimmer Nr. 9, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.

Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Sexau unterwww.sexau.de/pb/675435.htmleinsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Sexau oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 239 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet ein Erörterungstermin statt, es sei denn, dass

a) dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen wird oder

b) alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten. Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.

2. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Sexau oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.

3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden

4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

5. In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses wasserrechtliche Verfahren vom Landratsamt Emmendingen als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art.6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweckerforderlich ist. Ergänzend weisen wir auf die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Emmendingen mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten hin. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter www.land-kreis-emmendingen.de/aktuelles/impressum-service/datenschutz.

Sexau, den 02.05.2025 gez. Hendrik Mench, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Sexauer Bote
Ausgabe 18/2025

Orte

Sexau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Sexau
02.05.2025
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