Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.04.2025 beschlossen, den Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Ziegelbreite III“ auf der Gemarkung Teningen-Bottingen und „Mühlacker“, Gemarkung Teningen-Köndringen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Der Entwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.02.2025 mit Begründung vom 11.02.2025 und einschließlich des Umweltberichtes vom 12.01.2025 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025
• auf der Internetseite der Stadt Emmendingen unter www.emmendingen.de/bauen-wirtschaft/bauen/beteiligung-der-oeffentlichkeit,
• auf der Internetseite der Gemeinde Freiamt unter www.freiamt.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen,
• auf der Internetseite der Gemeinde Sexau unter www.sexau.de/pb/515024 und
• der Internetseite der Gemeinde Teningen unter www.teningen.de/leben-undwohnen/bauen/bauleitplanung
veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist in den Rathäusern der
• Stadt Emmendingen (Landvogtei 10, 79312 Emmendingen),
• Gemeinde Freiamt (Sägplatz 1, 79348 Freiamt),
• Gemeinde Malterdingen (Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen),
• Gemeinde Sexau (Dorfstraße 61, 79350 Sexau) und
• Gemeinde Teningen (Riegeler Straße 12, 79331 Teningen)
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei den o. a. Rathäusern abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an bauverwaltung@emmendingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Orts-/Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung der Auswirkungen der Planung und Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen sowie der Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
- Überprüfung der artenschutzrechtlichen Belange, insbesondere für die Artengruppen Vögel und Reptilien
- Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
o Anregung eines Flächentauschverfahrens
o Ergänzung der Standortalternativenprüfung
o Hinweise auf die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse
o Hinweis auf erforderliche artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für die Art Zauneidechse
o Hinweis auf Lage des Planbereichs innerhalb des Wasserschutzgebietes Mauracherberg – Teningen Allmend, Zone IIIB
o Hinweis auf Wasserhaushaltsbilanznachweis für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
o Hinweis auf wassersparende Maßnahmen bei der Bebauung
o Hinweis auf fachgerechten Umgang mit Bodenaushub und Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung
o Hinweis auf landwirtschaftliche Immissionen im Planbereich
o Erhebliche agrarstrukturelle Bedenken gegen die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche für Wohnbebauung
Emmendingen, den 22.04.2025
Stefan Schlatterer
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft